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Erscheint vorauss. September 2024
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Das öffentlich-rechtliche Mandat, das (der Stellvertretung ähnlich) ein Handeln Dritter im Namen des Zuständigkeitsinhabers erlaubt, eröffnet der Verwaltung flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der arbeitsteiligen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Es überrascht daher, dass das Mandat neben den verwandten Rechtsinstituten der Delegation und Amtshilfe oft unbeachtet bleibt und man die Betrauung Privater mit Verwaltungsaufgaben ausschließlich mit den Begriffen Beleihung und Verwaltungshilfe erfassen will. Die Arbeit systematisiert die Formen des Mandats im inner-, zwischen- und überbehördlichen…mehr

Produktbeschreibung
Das öffentlich-rechtliche Mandat, das (der Stellvertretung ähnlich) ein Handeln Dritter im Namen des Zuständigkeitsinhabers erlaubt, eröffnet der Verwaltung flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der arbeitsteiligen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Es überrascht daher, dass das Mandat neben den verwandten Rechtsinstituten der Delegation und Amtshilfe oft unbeachtet bleibt und man die Betrauung Privater mit Verwaltungsaufgaben ausschließlich mit den Begriffen Beleihung und Verwaltungshilfe erfassen will. Die Arbeit systematisiert die Formen des Mandats im inner-, zwischen- und überbehördlichen Bereich und ermittelt differenziert, in welchen Fällen die Prinzipien vom Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes für Änderungen der Zuständigkeitsordnung eine Ermächtigungsgrundlage erfordern. Die Untersuchung weist nach, dass die Verwaltung in hohem Maße frei ist, ihre organschaftliche Außenvertretung selbst zu regeln, und gibt Empfehlungen für die Ausgestaltung von Mandatsverhältnissen in der Praxis.
Autorenporträt
After studying law at the Universities of Münster and Nijmegen, Jan Behrmann worked as a research assistant at the Institute for Public Commercial Law at the University of Münster (Prof. Dr. Dr. h. c. Ehlers) and at the Chair of Tax Law at the Helmut Schmidt University of Hamburg (Prof. Dr. Wernsmann). He completed his legal clerkship in the district of the Düsseldorf Higher Regional Court. In 2006, he joined the judiciary of the state of North Rhine-Westphalia. He has been a presiding judge at Duisburg Regional Court since 2017, where he chairs a chamber for commercial matters. In the court administration, he heads the department for judges' personnel affairs.