Das öffentlich-rechtliche Mandat, das (der Stellvertretung ähnlich) ein Handeln Dritter im Namen des Zuständigkeitsinhabers erlaubt, eröffnet der Verwaltung flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der arbeitsteiligen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Es überrascht daher, dass das Mandat neben den verwandten Rechtsinstituten der Delegation und Amtshilfe oft unbeachtet bleibt und man die Betrauung Privater mit Verwaltungsaufgaben ausschließlich mit den Begriffen Beleihung und Verwaltungshilfe erfassen will. Die Arbeit systematisiert die Formen des Mandats im inner-, zwischen- und überbehördlichen…mehr
Das öffentlich-rechtliche Mandat, das (der Stellvertretung ähnlich) ein Handeln Dritter im Namen des Zuständigkeitsinhabers erlaubt, eröffnet der Verwaltung flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der arbeitsteiligen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Es überrascht daher, dass das Mandat neben den verwandten Rechtsinstituten der Delegation und Amtshilfe oft unbeachtet bleibt und man die Betrauung Privater mit Verwaltungsaufgaben ausschließlich mit den Begriffen Beleihung und Verwaltungshilfe erfassen will. Die Arbeit systematisiert die Formen des Mandats im inner-, zwischen- und überbehördlichen Bereich und ermittelt differenziert, in welchen Fällen die Prinzipien vom Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes für Änderungen der Zuständigkeitsordnung eine Ermächtigungsgrundlage erfordern. Die Untersuchung weist nach, dass die Verwaltung in hohem Maße frei ist, ihre organschaftliche Außenvertretung selbst zu regeln, und gibt Empfehlungen für die Ausgestaltung von Mandatsverhältnissen in der Praxis.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Münster und Nijmegen war Jan Behrmann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Münster (Prof. Dr. Dr. h. c. Ehlers) und an der Professur für Steuerrecht der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg (Prof. Dr. Wernsmann) tätig. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Im Jahr 2006 trat er in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Seit 2017 ist er Vorsitzender Richter am Landgericht Duisburg und leitet dort eine Kammer für Handelssachen. Als Präsidialrichter ist er für Personalangelegenheiten des richterlichen Dienstes zuständig.
Inhaltsangabe
1. GrundlagenEinführung in den Untersuchungsgegenstand - Der Begriff des Mandats2. Das Mandat als organisationsrechtliches InstitutDie Zuständigkeitsordnung als System staatlicher Arbeits- und Verantwortungsteilung - Das Mandat im System der Zuständigkeitsordnung - Das Mandat im System organschaftlicher Zurechnung3. Das Mandat als Instrument der AufgabenverlagerungDer Kreis der beteiligten Organisationssubjekte - Das Mandat an außerordentliche Organisationseinheiten4. Das Mandat als verfassungsrechtlich determiniertes InstitutÜberblick über den Diskussionsstand - Der Vorbehalt des Gesetzes - Der Vorrang des Gesetzes5. Das Mandat als Instrument flexiblen VerwaltungshandelnsDas Mandat im Spannungsfeld zwischen Freiraum und Kontrolle - Die Begründung des Mandatsverhältnisses - Die Ausgestaltung mandatierender Vereinbarungen
1. GrundlagenEinführung in den Untersuchungsgegenstand - Der Begriff des Mandats2. Das Mandat als organisationsrechtliches InstitutDie Zuständigkeitsordnung als System staatlicher Arbeits- und Verantwortungsteilung - Das Mandat im System der Zuständigkeitsordnung - Das Mandat im System organschaftlicher Zurechnung3. Das Mandat als Instrument der AufgabenverlagerungDer Kreis der beteiligten Organisationssubjekte - Das Mandat an außerordentliche Organisationseinheiten4. Das Mandat als verfassungsrechtlich determiniertes InstitutÜberblick über den Diskussionsstand - Der Vorbehalt des Gesetzes - Der Vorrang des Gesetzes5. Das Mandat als Instrument flexiblen VerwaltungshandelnsDas Mandat im Spannungsfeld zwischen Freiraum und Kontrolle - Die Begründung des Mandatsverhältnisses - Die Ausgestaltung mandatierender Vereinbarungen
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