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Das erklärte Ziel der IFRS-Vorschriften ist es, die Inhalte der Abschlüsse des Unternehmens so zu gestalten, dass deren Adressaten ihnen entscheidungsnützliche Informationen entnehmen können. Nützlich für wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten sind Abschlussinformationen dann, wenn sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen derart wiedergeben, dass die Adressaten die Wahrscheinlichkeit der Befriedigung ihrer Ansprüche abschätzen können. Diese Analyse wird verzerrt, wenn nicht alle Vermögenswerte einbezogen werden, die einen nennenswerten Einfluss auf die wirtschaftliche…mehr

Produktbeschreibung
Das erklärte Ziel der IFRS-Vorschriften ist es, die Inhalte der Abschlüsse des Unternehmens so zu gestalten, dass deren Adressaten ihnen entscheidungsnützliche Informationen entnehmen können. Nützlich für wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten sind Abschlussinformationen dann, wenn sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen derart wiedergeben, dass die Adressaten die Wahrscheinlichkeit der Befriedigung ihrer Ansprüche abschätzen können. Diese Analyse wird verzerrt, wenn nicht alle Vermögenswerte einbezogen werden, die einen nennenswerten Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens haben. Dies betrifft u. a. selbsterstellte Marken, für die in IAS 38.63 ein Aktivierungsverbot festgelegt wurde. Marken gehören zu den Vermögenswerten, die in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation einen besonderen Einfluss auf den Absatz der Produkte und damit auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen haben. Kapferer formuliert es sehr deutlich: "Das Produkt ist das, was das Unternehmen herstellt, die Marke das, was der Kunde kauft."
Aufgrund der großen Bedeutung von Marken für die Unternehmen sind das Aktivierungsverbot und die Gründe für dieses Verbot kritisch zu hinterfragen. Der IASB begründet das Aktivierungsverbot für selbsterstellte Marken mit der fehlenden Identifizierbarkeit und Trennbarkeit der Herstellungskosten von den Entwicklungskosten des Unternehmens als Ganzes. In der vorliegenden Arbeit wird diese Meinung des IASB kritisch analysiert und Argumente herausgearbeitet, die die Auffassung widerlegen. Des Weiteren wird ein eigener Gestaltungsvorschlag für den Ausweis von Marken im Abschluss nach IFRS unterbreitet, der die nachteiligen Folgen der Vorschriften de lege lata reduziert und die Vermittlung von Informationen an die Abschlussadressaten verbessert.
Autorenporträt
Rüdiger Schmidt wurde 1975 in Berlin geboren. Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Humboldt-Universität zu Berlin schloss er 2002 mit dem Diplom-Kaufmann ab. Von 2002 bis 2006 war er als Mitarbeiter am Institut für Controlling und Unternehmensrechnung von Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Lausberg an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr in Hamburg tätig. 2006 erfolgte die Promotion zum Dr. rer. pol.