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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12, Universität Münster, Veranstaltung: Sportrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Coronavirus hat auch vor dem Profifußball nicht Halt gemacht und sämtliche Abläufe auf den Kopf gestellt. Die 1. Bundesliga wurde bis zum 16.5.20 für zwei Monate zwischen dem 25. und 26. Spieltag der Saison 2019/20 unterbrochen und anschließend mit ¿Geisterspielen¿ fortgesetzt. Einige Clubs gerieten in finanzielle Nöte, da fest eingeplante Ein- nahmen in Millionenhöhe aus Sponsoring, Ticketing und TV-Vermarktung plötzlich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12, Universität Münster, Veranstaltung: Sportrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Coronavirus hat auch vor dem Profifußball nicht Halt gemacht und sämtliche Abläufe auf den Kopf gestellt. Die 1. Bundesliga wurde bis zum 16.5.20 für zwei Monate zwischen dem 25. und 26. Spieltag der Saison 2019/20 unterbrochen und anschließend mit ¿Geisterspielen¿ fortgesetzt. Einige Clubs gerieten in finanzielle Nöte, da fest eingeplante Ein- nahmen in Millionenhöhe aus Sponsoring, Ticketing und TV-Vermarktung plötzlich wegbrachen. Um die Krise zu überstehen, bot sich als erster Anknüpfungspunkt der Lizenzspieler-Etat an. Schließlich machen die Spielergehälter einen zunehmenden Anteil am Gesamtaufwand der Bundesliga-Clubs mit durchschnittlich 36,56% aus. Entsprechend soll im Folgenden der Fokus auf den Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitsverhältnisse der Profifußballer liegen. Dabei sind die Rechte und Pflichten beider Parteien ins Visier zu nehmen. Inwieweit betreffen die Störungen des Spielbetriebs die vielseitig ausgestalteten Lohnansprüche der Spieler? Damit hängt unmittelbar zusammen, welche Partei das Lohnrisiko trotz Nichtleistung bei pandemiebedingten behördlichen Betriebsschließungen trägt. Der Vorschrift des § 615 BGB kommt in der Pandemie eine entscheidende Bedeutung zu. Darüber hinaus gilt es die Auswirkungen von Saisonunterbrechungen und -abbrüchen auf die Vertragslaufzeiten der Spieler zu erforschen. Ihre Arbeitsverhältnisse sind zwar regelmäßig zum 30.6. befristet. Doch kann man eine Auslegung gegen den Wortlaut vertreten, um eine Verlängerung oder Verkürzung zum tatsächlichen Saisonende zu erreichen? Die Interessenlagen der Parteien divergieren angesichts der unterschiedlichen Vertragskonstellationen. Zuletzt sind die praxis- relevanten Gestaltungsmöglichkeiten zur Lohnkostenreduktion zu beleuchten. Stellen Kurzarbeit und ¿Pandemie-Klauseln" sinnvolle und rechtlich zulässige Kriseninstrumente dar? Unter welchen Umständen können die Spieler wirksam auf einen Teil des Gehalts verzichten? Aufgrund der mangelnden Verbreitung im Profifußball werden Tarif- und Betriebsvereinbarungen außer Betracht gelassen.
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