Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 2,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtspolitische Diskussion um die Mindestlöhne in Deutschland wird häufig als Chancen- und Risiken-Debatte um einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn geführt. Hierbei wird allerdings übersehen, dass in Deutschland bereits die verschiedensten Mindestlöhne existieren, auch wenn diese noch gar nicht so lange gezahlt werden und bisher auch nur in wenigen Branchen gelten. Der erste tarifliche Branchenmindestlohn wurde bereits im Jahr 1996 in Deutschland vereinbart. Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn gilt dagegen seit 01.01.2015 mit einer Höhe von 8,50EUR brutto pro Stunde. Zum 01.01.2017 soll er allerdings angepasst werden und dann alle zwei Jahre durch die sogenannte Mindestlohn-Kommission überprüft werden. Der allererste Mindestlohn wurde bereits im Jahr 1894 in Neuseeland eingeführt. Der Vorreiter in Europa war Großbritannien, wo der erste Mindestlohn im Jahr 1909 vereinbart wurde. Mittlerweile wird bereits in 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten ein Mindestlohn gezahlt. Die Ausnahmen hinsichtlich dieser Regelungen bilden derzeit noch Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern, in diesen Staaten besteht allerdings insoweit noch kein akuter Handlungsbedarf. Es lässt sich nachweisen, dass in den letzten Jahren die Debatte über den Mindestlohn lebhafter und verstärkt geführt wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte in 2013 vorgeschlagen, eine Lohnuntergrenzen-Kommission einzusetzen, die einen allgemein verbindlichen Mindestlohn festsetzt. Die Höhe des bisherigen gesetzlichen Mindestlohns innerhalb der europäischen Länder differenziert sich in enormer Weise. Viele Länder differenzieren die Höhe allerdings gerne nach dem Alter. Dies Vorgehen spiegelt sich deutlich zwischen den "alten" und den "neuen" EU-Mitgliedstaaten wider. Somit wird die Auffassung einiger Ökonomen und Politiker gestützt, welche die Ansicht vertreten, dass es besser sei, wenn es gar keinen Mindestlohn gäbe. Es besteht gar die Sorge, dass das weitere Bestehen eines Mindestlohns zu einer verminderten Beschäftigungsquote und einer höheren Arbeitslosigkeit führen kann.
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