Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Chemie - Materialchemie, Werkstoffchemie, Note: 1,5, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 10.10.2018 erließ die EU-Kommission eine neue Verordnung zur Änderung des Anhangs der bereits bestehenden Verordnung 1907/2006. Letztere wurde im Jahr 2006 veröffentlicht und beinhaltete im Appendix eine umfassende Liste mit Chemikalien, deren Inverkehrbringen überwacht und begrenzt wird. Textilien und Bekleidung waren bislang weitestgehend nicht davon betroffen. Der Erlass zur Änderung der Nachschrift, dessen Auswirkungen Thema dieser Arbeit sind, wird als VO 2018/1513 bezeichnet. Durch ihn sind 33 CMR-Stoffe in den Anhang XVII mit aufgenommen worden. CMR ist die Abkürzung für die englischen Begriffe cancerogen, mutagen und reprotoxic, bezeichnet also chemische Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend sind oder mindestens eine dieser Eigenschaften innehaben.
Welche Auswirkungen die neue Verordnung auf die Textil- und Bekleidungsindustrie hat, ist bislang wenig untersucht. Da eine Richtlinie mit so weitreichender Gültigkeit für die genannte Branche noch nicht besteht, sind die Ausmaße bislang kaum bekannt. Aufgrund dessen ergibt sich die Problemstellung, dass mögliche, realistische Folgen für die betroffene Branche noch unklar sind. Zum einen könnten Unternehmen nicht über die Verordnung informiert worden sein beziehungsweise nicht nachvollziehen können, was die Regelung für sie zu bedeuten hat, zum anderen könnte unbekannt sein, was konkret ab dem Tag des Inkrafttretens zu beachten ist. Demnach ist eine Erläuterung für die Unternehmen notwendig, die klare Vorgaben enthält, wie sie zukünftig handeln sollten, um dem europäischen Gesetz zu entsprechen.
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Welche Auswirkungen die neue Verordnung auf die Textil- und Bekleidungsindustrie hat, ist bislang wenig untersucht. Da eine Richtlinie mit so weitreichender Gültigkeit für die genannte Branche noch nicht besteht, sind die Ausmaße bislang kaum bekannt. Aufgrund dessen ergibt sich die Problemstellung, dass mögliche, realistische Folgen für die betroffene Branche noch unklar sind. Zum einen könnten Unternehmen nicht über die Verordnung informiert worden sein beziehungsweise nicht nachvollziehen können, was die Regelung für sie zu bedeuten hat, zum anderen könnte unbekannt sein, was konkret ab dem Tag des Inkrafttretens zu beachten ist. Demnach ist eine Erläuterung für die Unternehmen notwendig, die klare Vorgaben enthält, wie sie zukünftig handeln sollten, um dem europäischen Gesetz zu entsprechen.
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