Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1.3, FernUniversität Hagen, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01. Mai 2004 wurden zehn Staaten, acht mittel- und osteuropäische Länder (Tschechische Republik, Estland, Litauen, Lettland, Ungarn, Polen, Slowenien, Slowakei), sowie Zypern und Malta, in die Europäische Union (EU) aufgenommen. Nach der Aufnahme in die EU wird eine Teilnahme an der Europäischen Währungsunion zwingend. Somit werden die Beitrittskandidaten in den nächsten Jahren die Gemeinschaftswährung bei Einhaltung der Maastrichter Konvergenzkriterien einführen. Vor dieser Einführung müssen die Beitrittsländer mindestens zwei Jahre zum Wechselkursmechanismus II beitreten. Die EU erwartet, dass diese Ihre Geld- und Wechselkurspolitiken im Interesse der Gemeinschaft durchführen. Die Einführung des Euros erfolgt danach fast automatisch, sobald die Konvergenzkriterien eingehalten werden. Nach dem Erreichen der Kriterien bedarf es nur noch einer Zustimmung des EZB-Rates. Welche allerdings als reine Formalität gilt.
Weiterhin ist eine Teilnahme der bereits heutigen drei EUStaaten, Vereinigtes Königreich, Dänemark und Schweden an der EWWU in den nächsten Jahren möglich. Diese drei Staaten besitzen nach den Verträgen von Maastricht eine Option jederzeit der EWWU beizutreten. Weitere Beitrittskandidaten der EU sind noch die Länder Bulgarien und Rumänien. Ein Beitritt der beiden Staaten gilt in den nächsten Jahren als wahrscheinlich. Durch die oben geschilderte Erweiterung der Währungsunion wird die Gruppe der teilnehmenden Länder im Hinblick auf den wirtschaftlichen Entwicklungsstand viel heterogener werden. Dieses erkennt man recht schnell, indem man die zwölf EU-Beitrittskandidaten des nächsten Jahres genauer betrachtet. Mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die europäische Geldpolitik beschäftigt sich die Untersuchung. Hierzu werden verschiedene mögliche Handlungsmöglichkeitender Europäischen Zentralbank kritisch betrachtet und bewertet.
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Weiterhin ist eine Teilnahme der bereits heutigen drei EUStaaten, Vereinigtes Königreich, Dänemark und Schweden an der EWWU in den nächsten Jahren möglich. Diese drei Staaten besitzen nach den Verträgen von Maastricht eine Option jederzeit der EWWU beizutreten. Weitere Beitrittskandidaten der EU sind noch die Länder Bulgarien und Rumänien. Ein Beitritt der beiden Staaten gilt in den nächsten Jahren als wahrscheinlich. Durch die oben geschilderte Erweiterung der Währungsunion wird die Gruppe der teilnehmenden Länder im Hinblick auf den wirtschaftlichen Entwicklungsstand viel heterogener werden. Dieses erkennt man recht schnell, indem man die zwölf EU-Beitrittskandidaten des nächsten Jahres genauer betrachtet. Mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die europäische Geldpolitik beschäftigt sich die Untersuchung. Hierzu werden verschiedene mögliche Handlungsmöglichkeitender Europäischen Zentralbank kritisch betrachtet und bewertet.
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