Die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo vom 18. Februar 2006, die bis heute überarbeitet wurde, gliedert das Land (DRK) administrativ in 25 Provinzen und die Provinzstadt Kinshasa. Diese Aufteilung, durch die sich die Zahl der Provinzen von 11 auf 26 erhöht hat, trat am 30. Juni 2015 nach der Verabschiedung des Planungsgesetzes Nr. 15/004 vom 28. Februar 2015 in Kraft. Kurz vor dieser territorialen Aufteilung hatte der Gesetzgeber bereits das Organgesetz Nr. 13/011-B vom 11. April 2013 verabschiedet. In Artikel 19 des letztgenannten Gesetzestextes wird die Zuständigkeit eines Berufungsgerichts der einer Provinz oder Stadt gleichgestellt. Mit dem Inkrafttreten des Organgesetzes und vor allem mit der effektiven Umsetzung der territorialen Aufteilung im Jahr 2015 dürfte die DRK daher über mehr als 26 Berufungsgerichte verfügen. Leider war dies nicht der Fall, denn einige Berufungsgerichte arbeiteten noch nach der alten Reform, die 11 Provinzen vorsah. Dies gilt für das Berufungsgericht in Lubumbashi, das für Fälle zuständig ist, die in den Zuständigkeitsbereich von vier Provinzen fallen, darunter Haut-Katanga, Tanganyika, Lualaba und Haut-Lomami.
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