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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird untersucht, ob und in welcher Stärke nach altem und neuem Recht die Besteuerung einen Einfluss auf die Finanzierungsentscheidungen von Kapitalgesellschaften ausübt.Um die Entscheidungswirkung eines geltenden oder geplanten Steuerrechts zu analysieren, kann das Modell der entscheidungsneutralen Besteuerung als zentrales ökonomischesBeurteilungskriterium herangezogen werden. Steuerwirkungen bestehen grundsätzlich darin, dass…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird untersucht, ob und in welcher Stärke nach altem und neuem Recht die Besteuerung einen Einfluss auf die Finanzierungsentscheidungen von Kapitalgesellschaften ausübt.Um die Entscheidungswirkung eines geltenden oder geplanten Steuerrechts zu analysieren, kann das Modell der entscheidungsneutralen Besteuerung als zentrales ökonomischesBeurteilungskriterium herangezogen werden. Steuerwirkungen bestehen grundsätzlich darin, dass sich infolge der Minderung der Zielerreichung um die Steuerbelastung ein Rangfolgenwechsel in der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit verschiedener Alternativen vor und nach Steuern ergibt. Ändert sich die Rangordnung der unternehmerischen Handlungen bei Berücksichtigung von Steuerzahlungen nicht, ist das Steuersystem entscheidungsneutral. Entsprechend ist die Finanzierungsneutralität eines Steuersystems gegeben, wenn die verschiedenen Finanzierungsformen, wie Selbstfinanzierung, Beteiligungsfinanzierung und Fremdfinanzierung der gleichen steuerlichen Belastung unterliegen. Um die Steuerwirkung auf die Finanzierungsentscheidungen für die Rechtslage vor und nach der Steuerreform zu analysieren, sind folglich Steuerbelastungsvergleiche sowohl für die alternativen Rechtslagen (vor/nach Unternehmenssteuerreform) als auch bei unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten (Finanzierungsformen) durchzuführen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, ob durch die SteuerreformBelastungsunterschiede zwischen den Finanzierungsformen entstanden sind bzw. ob bereits nach altem Recht existierende Belastungsunterschiede verschärft oder verringert wurden.
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