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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Internationales Wettbewerbs- und Kartellrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das europäische Kartellrecht erfuhr innerhalb der letzten Jahre tiefgreifende Veränderungen. Insbesondere trug die VO (EG) Nr. 1/2003 dazu bei, dass es zu elementaren Neuerungen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten kam. Sie wurde am 16.12.2002 durch den Rat der Europäischen Kommission…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Internationales Wettbewerbs- und Kartellrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das europäische Kartellrecht erfuhr innerhalb der letzten Jahre tiefgreifende Veränderungen. Insbesondere trug die VO (EG) Nr. 1/2003 dazu bei, dass es zu elementaren Neuerungen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten kam. Sie wurde am 16.12.2002 durch den Rat der Europäischen Kommission verabschiedet und trat gem. Art. 45 der VO 1/2003 am 01.05.2004 in Kraft. Dabei löste sie die bis dahin geltende VO (EWG) Nr. 17/62 ab und gilt nun als neue Durchführungsverordnung für die in den Art. 101 und 102 AEUV niedergelegten Wettbewerbsregeln. Die wichtigste Veränderung ist der Wechsel vom bis dahin geltenden zentralisierten Anmeldungs- und Genehmigungssystem hin zu einem System der Legalausnahme. Die Folge für die Praxis besteht nun darin, dass die Art. 101 und 102 AEUV in ihrer Gesamtheit unmittelbar von den Wettbewerbsbehörden und den Gerichten der Mitgliedstaaten anzuwenden sind. Für Konzerne bedeutet dies, dass sie nun die Vereinbarkeit der von ihnen geschlossenen Vereinbarungen mit den Bestimmungen des EG-Kartellrechts selbst zu überprüfen haben. Damit entfällt die bis dahin bestehende Möglichkeit, die jeweiligen getroffenen Vereinbarungen durch die Kommission förmlich prüfen und bestätigen zu lassen. Der Systemwechsel ist unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der VO die EU um zehn weitere Mitgliedstaaten vergrößert wurde. Folglich begründet die Kommission diese Neuerung damit, dass das bis dato gültige zentralisierte System nicht mehr in der Lage war, eine wirksame Überwachung bei möglichst einfacher Verwaltungskontrolle zu gewährleisten. Zudem sei die Arbeitsbelastung durch die zahlreichen Anmeldungen und die daraus folgenden komplexen Entscheidungsverfahren enorm hoch. Somit lässt sich festhalten, dass vor allem eine konsequente Durchsetzung der Wettbewerbsregeln, eine effektive Dezentralisierung sowie eine Vereinfachung des Kartellverfahrens im Mittelpunkt der Reform standen.Inhalt der vorliegenden Arbeit ist einerseits ein kurzer Rückblick über das bisherige Kartellverfahrensrecht, andererseits wird die neue VO 1/2003 mit dem einhergehenden Systemwechsel thematisiert (Punkt B). Punkt C beinhaltet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften der VO, die die einzelnen multinationalen Konzerne am ehesten betreffen. Weiterhin verdeutlicht Punkt D das Kartellverfahren anhand eines Beispiels und abschließend erfolgt eine kurze Schlussbetrachtung über die gesamte Thematik.
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