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Im Jahr 2013 wurde das Kapitalanlagegesetzbuch eingeführt. Das KAGB reguliert unter anderem Personengesellschaften, die als Rechtsform für geschlossene Fonds dienen. Vor dem Inkrafttreten des KAGB dienten die eigens von der Rechtsprechung konzipierten Publikumspersonengesell-schaften als Fondgesellschaften. Besonders viel Diskussionsstoff lieferten die Gesellschaftsverträge von Publikumspersonengesellschaften und ihre Auslegung. Daher stellt sich unweigerlich die Frage, ob das KAGB ebenfalls Publikumspersonengesellschaften reguliert und welche Auswirkungen das KAGB für die…mehr

Produktbeschreibung
Im Jahr 2013 wurde das Kapitalanlagegesetzbuch eingeführt. Das KAGB reguliert unter anderem Personengesellschaften, die als Rechtsform für geschlossene Fonds dienen. Vor dem Inkrafttreten des KAGB dienten die eigens von der Rechtsprechung konzipierten Publikumspersonengesell-schaften als Fondgesellschaften. Besonders viel Diskussionsstoff lieferten die Gesellschaftsverträge von Publikumspersonengesellschaften und ihre Auslegung. Daher stellt sich unweigerlich die Frage, ob das KAGB ebenfalls Publikumspersonengesellschaften reguliert und welche Auswirkungen das KAGB für die Gesellschaftsverträge der regulierten Publikumspersonengesellschaften beinhaltet.
Autorenporträt
David Martens, LL.B.: Masterstudium des Unternehmens und Steuerrechts an der Universität Potsdam. Werkstudent bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.