Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in erheblichem Maße in die Rechtsposition des Schuldners eingegriffen. Die Verwaltungs- und Verfügungsberechtigung über das Vermögen des Schuldners geht auf den Insolvenzverwalter über, wodurch die wirtschaftlichen Interessen des Schuldners denen seiner Gläubiger untergeordnet werden. Diese Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, wie sich die absehbare und die bereits eingetretene vollständige Gläubigerbefriedigung auf laufende Verwertungshandlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens auswirken. Gedanklicher Ansatzpunkt der Überlegung ist das Erreichen einer vollständigen Gläubigerbefriedigung, d. h. die 100 % Quote. Wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners als Grundlage für den Eingriff in dessen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis durch die vollständige Befriedigung der Gläubiger ausgeglichen sind oder werden, kann sich schlagartig die gesamte Interessenlage ändern. Im Anschluss an die dogmatische Untersuchung des Problems werden einzelne Fallkonstellationen hinterfragt und auf die Fragestellung hin untersucht, ob die Übermacht der Interessen der Gläubiger dabei Bestand haben kann.
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