Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit 2005 in der EU verpflichtend für börsennotierte Unternehmen anzuwenden. Auch für nicht börsennotierte Unternehmen kann die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS vorteilhaft sein. Eine Umstellung der Rechnungslegung von nationale auf internationale Normen ist allerdings bei der Interpretation der Abschlussdaten zu berücksichtigen. Der Grund liegt in den konzeptionellen Unterschieden, die zu einer abweichenden bilanziellen Behandlung einzelner Sachverhalte führen. Bisherige Studien liefern erste Hinweise darüber, welche grundlegenden Abweichungen aufgrund einer IFRS-Umstellung zu erwarten sind. Die Mehrheit der Umstellungsfälle bestätigt z.B. eine verbesserte Eigenkapitalquote. Im Fokus dieser Studien standen jedoch Konzernabschlüsse. Von Interesse ist folglich die Thematik, inwieweit die Aussagen auch auf Einzelabschlüsse zutreffen. Aus diesem Grund wird anhand des Einzelabschlusses eines Beispielunternehmens analysiert, welche Auswirkungen sich anlässlich einer IFRS-Umstellung auf die bilanzielle Darstellung und infolge auf Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.