Der Kampf gegen »safe havens« für Terroristen und die Schaffung internationaler Strafgerichte zeigen: Die Auffassung, schwerste Straftaten dürften nicht ungesühnt bleiben, gewinnt weltweit an Boden. Ein Weg dahin führt über die Aufenthaltsstaaten der Täter, die zur Auslieferung oder Strafverfolgung - lateinisch »aut dedere - aut iudicare« - verpflichtet sind. Christian Maierhöfer untersucht die historischen Wurzeln dieses Pflichtenbündels, stellt seine Ausgestaltung im heutigen Völkerrecht dar und setzt es in Beziehung zur internationalen Strafgerichtsbarkeit. Im Vordergrund steht die…mehr
Der Kampf gegen »safe havens« für Terroristen und die Schaffung internationaler Strafgerichte zeigen: Die Auffassung, schwerste Straftaten dürften nicht ungesühnt bleiben, gewinnt weltweit an Boden. Ein Weg dahin führt über die Aufenthaltsstaaten der Täter, die zur Auslieferung oder Strafverfolgung - lateinisch »aut dedere - aut iudicare« - verpflichtet sind.
Christian Maierhöfer untersucht die historischen Wurzeln dieses Pflichtenbündels, stellt seine Ausgestaltung im heutigen Völkerrecht dar und setzt es in Beziehung zur internationalen Strafgerichtsbarkeit. Im Vordergrund steht die Untersuchung der Praxis von »Drittstaaten« bei der Verfolgung »internationaler Verbrechen« sowie der Versuch einer Systematisierung der vertraglichen »aut dedere - aut iudicare«-Regelungen.
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Funktionen des Satzes "aut dedere - aut iudicare": Die Abschaffung sicherer Zufluchtsorte für den Täter - Die Ausdehnung der staatlichen Strafgewalt auf Auslandssachverhalte - Die Berechtigung zur Verweigerung der Auslieferung - Resümee: die Funktionen des "aut dedere - aut iudicare" - 2. Die historische Entwicklung des völkerrechtlichen Strafverfolgungs- oder Auslieferungsgebotes - 3. Die heutigen Rechtsgrundlagen des "aut dedere - aut iudicare": Vertragliche "aut dedere - aut iudicare"-Regelungen - Gewohnheitsrechtliche Auslieferungs- oder Strafverfolgungspflichten - Sicherheitsratsbeschlüsse nach Kapitel VII UN-Charta als Grundlage für ein "aut dedere - aut iudicare"? - 4. Inhalt und Grenzen der Pflicht zum "iudicare": Der Eingang eines Auslieferungsersuchens als Voraussetzung des "iudicare"? - Das Verhältnis zwischen "dedere" und "iudicare": Freie Wahl des Zufluchtsstaates oder Vorrang der Auslieferung? - Was bedeutet "iudicare"? - zum Inhalt des "Strafverfolgungsgebotes" - 5. Das Verhältnis des "aut dedere - aut iudicare" zur Internationalen Strafgerichtsbarkeit: Überschneidungen von "aut dedere - aut iudicare"-Pflichten und internationaler Strafgerichtsbarkeit - Die Pflicht zur Überstellung an ein internationales Strafgericht und das Recht des Zufluchtsstaates auf Ausübung seiner eigenen Gerichtsbarkeit - Die Pflicht zur Überstellung an ein internationales Strafgericht und das Recht des Zufluchtsstaates zur Auslieferung an einen Drittstaat - Resümee und kurzer rechtspolitischer Ausblick auf die Zukunft des "aut dedere - aut iudicare" neben der internationalen Strafgerichtsbarkeit - Schluss: "aut dedere - aut iudicare" - ein Überblick über Herkunft, Grundlagen, Inhalte und Zukunft - Literaturverzeichnis - Verzeichnis häufig zitierter Verträge - Personen- und Sachregister
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Funktionen des Satzes "aut dedere - aut iudicare": Die Abschaffung sicherer Zufluchtsorte für den Täter - Die Ausdehnung der staatlichen Strafgewalt auf Auslandssachverhalte - Die Berechtigung zur Verweigerung der Auslieferung - Resümee: die Funktionen des "aut dedere - aut iudicare" - 2. Die historische Entwicklung des völkerrechtlichen Strafverfolgungs- oder Auslieferungsgebotes - 3. Die heutigen Rechtsgrundlagen des "aut dedere - aut iudicare": Vertragliche "aut dedere - aut iudicare"-Regelungen - Gewohnheitsrechtliche Auslieferungs- oder Strafverfolgungspflichten - Sicherheitsratsbeschlüsse nach Kapitel VII UN-Charta als Grundlage für ein "aut dedere - aut iudicare"? - 4. Inhalt und Grenzen der Pflicht zum "iudicare": Der Eingang eines Auslieferungsersuchens als Voraussetzung des "iudicare"? - Das Verhältnis zwischen "dedere" und "iudicare": Freie Wahl des Zufluchtsstaates oder Vorrang der Auslieferung? - Was bedeutet "iudicare"? - zum Inhalt des "Strafverfolgungsgebotes" - 5. Das Verhältnis des "aut dedere - aut iudicare" zur Internationalen Strafgerichtsbarkeit: Überschneidungen von "aut dedere - aut iudicare"-Pflichten und internationaler Strafgerichtsbarkeit - Die Pflicht zur Überstellung an ein internationales Strafgericht und das Recht des Zufluchtsstaates auf Ausübung seiner eigenen Gerichtsbarkeit - Die Pflicht zur Überstellung an ein internationales Strafgericht und das Recht des Zufluchtsstaates zur Auslieferung an einen Drittstaat - Resümee und kurzer rechtspolitischer Ausblick auf die Zukunft des "aut dedere - aut iudicare" neben der internationalen Strafgerichtsbarkeit - Schluss: "aut dedere - aut iudicare" - ein Überblick über Herkunft, Grundlagen, Inhalte und Zukunft - Literaturverzeichnis - Verzeichnis häufig zitierter Verträge - Personen- und Sachregister
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