Trotz des Bestehens zahlreicher internationaler Gerichte werden internationale Verbrechen aus Kapazitätsgründen nach wie vor überwiegend von nationalen Gerichten verfolgt. Die Formel «aut dedere aut iudicare» bezeichnet dabei die Verpflichtung eines Zufluchtstaates bestimmte Personen, die schwerer Straftaten verdächtigt sind, selbst zu verfolgen oder an einen verfolgungswilligen Staat auszuliefern. Die Autorin untersucht die Ausgestaltung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord sowie die Beziehung zur internationalen Strafgerichtsbarkeit. Schwerpunkt stellen dabei die Analyse der Verfolgungspraxis von Zufluchtstaaten und die Untersuchung und Systematisierung bestehender vertraglicher Verpflichtungen dar.