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Im Hinblick auf die Einführung automatisierter Steuerung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist gegenwärtig eine Kluft zwischen dem technisch Machbaren und dem normativ Zulässigen festzustellen. Das geltende Recht spiegelt dabei nicht die Fortschritte im Automobilbau wieder, so dass eine Weiterentwicklung der betreffenden Vorschriften notwendig erscheint.Diese Arbeit eruiert ausführlich die Möglichkeiten und Grenzen sowohl der Gestaltung als auch der Verwendung automatisierter Systeme aus völkervertraglicher, zulassungs- sowie verhaltensrechtlicher Sicht.Nach einer rechtsethischen…mehr

Produktbeschreibung
Im Hinblick auf die Einführung automatisierter Steuerung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist gegenwärtig eine Kluft zwischen dem technisch Machbaren und dem normativ Zulässigen festzustellen. Das geltende Recht spiegelt dabei nicht die Fortschritte im Automobilbau wieder, so dass eine Weiterentwicklung der betreffenden Vorschriften notwendig erscheint.Diese Arbeit eruiert ausführlich die Möglichkeiten und Grenzen sowohl der Gestaltung als auch der Verwendung automatisierter Systeme aus völkervertraglicher, zulassungs- sowie verhaltensrechtlicher Sicht.Nach einer rechtsethischen Abwägung zur Gefahrenvermeidung folgt der konkrete Entwurf einer Anpassung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr, des diesbezüglich prägenden Regelungskomplexes des Verkehrsrechts.Die Hauptthese des Autors ist dabei, dass die Einführung automatisierter Kfz-Steuerungssysteme im Straßenverkehr nur unter Zusammenführung von technischem Fortschritt und zukunfts- sowie risikoorientierter Rechtsentwicklung gelingen kann.
Autorenporträt
Dr. Christoph Hammer ist als Syndikus in München tätig. Sein Forschungsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht; er beschäftigt sich dabei intensiv mit den Wechselwirkungen zwischen Recht und technischem Fortschritt.