Die körperliche Bestandsaufnahme des Anlagevermögens ist eine Pflichtübung, die in den Einheitlichen Gesetzen der OHADA gut geregelt ist. Über diesen rechtlichen Aspekt hinaus stellt die körperliche Bestandsaufnahme des Anlagevermögens für die Unternehmen in Kamerun zahlreiche steuerliche, betriebswirtschaftliche und strategische Herausforderungen dar. Die meisten kamerunischen Industrieunternehmen stoßen bei der Durchführung ihrer Inventurarbeiten auf zahlreiche Schwierigkeiten. Um diese Unzulänglichkeiten zu beheben, haben wir zunächst eine Diagnose aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der körperlichen Bestandsaufnahme durchgeführt. Um die Durchführung der körperlichen Bestandsaufnahme in diesen Unternehmen zu verbessern, haben wir einige Prozesse der körperlichen Bestandsaufnahme automatisiert. Dieser neue Ansatz legt den Schwerpunkt auf eine innovative Methodik und eine hochmoderne Ausrüstung für die Durchführung dieser Arbeiten. Es gelang uns, die Verfahren der internen Revision und der Managementkontrolle in Bezug auf die Überwachung des Anlagevermögens in mehreren kamerunischen Unternehmen zu stärken.
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