Von den herkömmlichen Autoritäten wie Staat, Religion, Recht und Tradition hat offensichtlich allein das Recht den Erosionsprozeß der Moderne unbeschadet überstanden. An das Recht im allgemeinen und die Verfassungen im besonderen richten sich hohe Erwartungen: nämlich allgemein verbindliche Entscheidungen zu autorisieren und soziale Integration zu stiften. Die Beiträge zur »Grammatik von Recht und Verfassung« untersuchen, nach welchen Regeln und Prinzipien die zugeschriebenen Leistungen erfüllt werden, welche Probleme sich in der nationalen und der postnationalen Konstellation ergeben und welche Erwartungen systematisch enttäuscht werden. Ziel ist, der Rechtskritik im Bermudadreieck von System-, Handlungs- und Diskurstheorie einen festen Platz zu reservieren.