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Es liegt noch nicht lange zurück, da in den Medien von der Aussetzung eines Babys nahe des Hamburger Dammtorbahnhofs berichtet wurde. Das kleine Mädchen wurde in einem Koffer ausgesetzt. Ein Pförtner des nahe gelegenen Hotels hörte ein Wimmern, befreite das Kind aus dem Koffer und holte Hilfe. Das Personal im Krankenhaus gab dem Mädchen den Namen Marie, und in den Medien wurde über mehrere Tage hinweg vom Schicksal des Kindes intensiv berichtet. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Kindesaussetzungen zur Realität gehören - auch in Ländern wie Deutschland.Nicht nur die Öffentlichkeit nimmt an…mehr

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Produktbeschreibung
Es liegt noch nicht lange zurück, da in den Medien von der Aussetzung eines Babys nahe des Hamburger Dammtorbahnhofs berichtet wurde. Das kleine Mädchen wurde in einem Koffer ausgesetzt. Ein Pförtner des nahe gelegenen Hotels hörte ein Wimmern, befreite das Kind aus dem Koffer und holte Hilfe. Das Personal im Krankenhaus gab dem Mädchen den Namen Marie, und in den Medien wurde über mehrere Tage hinweg vom Schicksal des Kindes intensiv berichtet. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Kindesaussetzungen zur Realität gehören - auch in Ländern wie Deutschland.Nicht nur die Öffentlichkeit nimmt an solch traurigen Fällen Anteil. Seit geraumer Zeit tut es auch die Politik. Wer sich mit den derzeitigen rechtspolitischen Debatten und Initiativen befasst, wird allerdings nicht selten mit einer gewissen Enttäuschung konfrontiert. Es ist nämlich eine deutliche rechtspolitische Strömung auszumachen, die eine spezielle Form von Hilfsangeboten behindern, womöglich sogar ganz verbieten möchte. Daszeigt, dass im Hinblick auf die in die Diskussion geratenen Hilfsangebote der Bedarf nach grundlegender juristischer Vergewisserung besteht. Genau diesen Bedarf will diese Monographie bedienen, in der Hoffnung, womöglich ein Stück weit Einfluss auf die rechtspolitischen Kräfte nehmen zu können.Die Monographie basiert auf einem Rechtsgutachten, das die Verfasser im Jahr 2010 im Auftrag des Hamburger Vereins SterniPark erstattet haben.
Autorenporträt
Winfried Hassemer, geboren 1940, ist emeritierter Professor für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Von 1991 bis 1996 war er Hessischer Datenschutzbeauftragter. 1996 wurde Hassemer zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen. Von 2002 bis 2008 war er Vorsitzender des Zweiten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Winfried Hassemer wurde vielfach ausgezeichnet mit Ehrendoktorwürden internationaler Universitäten. Winfried Hassemer verstarb im Januar 2014.