This collection of decisions provides clear and definitive access to the case law of the participating state constitutional courts. The decisions of the state constitutional courts reflect the interplay between constitutional law and federal jurisdiction on the one side and state constitutions on the other. The decisions document a major feature of German federalism.
Mit dieser Entscheidungssammlung wird die Rechtsprechung der beteiligten Landesverfassungsgerichte übersichtlich und geschlossen zugänglich gemacht. In den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte spiegelt sich das Wechselspiel zwischen Grundgesetz und bundesrechtlicher Ordnung auf der einen und Länderverfassungen auf der anderen Seite. Sie dokumentieren einen wesentlichen Aspekt des deutschen Föderalismus.
Mit dieser Entscheidungssammlung wird die Rechtsprechung der beteiligten Landesverfassungsgerichte übersichtlich und geschlossen zugänglich gemacht. In den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte spiegelt sich das Wechselspiel zwischen Grundgesetz und bundesrechtlicher Ordnung auf der einen und Länderverfassungen auf der anderen Seite. Sie dokumentieren einen wesentlichen Aspekt des deutschen Föderalismus.
"Es ist sehr zu begrüßen, dass der Verlag im Rekordtempo die für das Landesverfassungsrecht vor allem in den neuen Bundesländern unentbehrliche Sammlung mit dem jetzt vorgelegten Jubiläumsband schon zum Herbst 2015 auf den Stand vom 31.12.2014 gebrachte hat."
Hermann Weber in: LKV 4/2016
"Man darf vermuten, dass sich die Gerichte auch in diesem Band mit solchen Fällen und Lösungen präsentieren, die sie, gleichsam als amtlich gekennzeichnet, als besonders bemerkenswert und bundesweit vorzeigbar ansehen. Dass sie dabei eine glückliche Auswahl getroffen haben, steht außer Frage."
Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr. Herbert Günther in: Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 43/2015
Hermann Weber in: LKV 4/2016
"Man darf vermuten, dass sich die Gerichte auch in diesem Band mit solchen Fällen und Lösungen präsentieren, die sie, gleichsam als amtlich gekennzeichnet, als besonders bemerkenswert und bundesweit vorzeigbar ansehen. Dass sie dabei eine glückliche Auswahl getroffen haben, steht außer Frage."
Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr. Herbert Günther in: Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 43/2015