Der BAGS-KV ist mittlerweile zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert. Er gilt nicht nur für Mitglieder der BAGS, sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender und rehabilitierender Art auf Grund der Satzung. Die neunte Auflage 2014 enthält BAGS-KV und Satzung in der aktuellen Fassung. Gerade die Satzungserklärungen sind ein wesentlicher Schritt, um die Arbeitsbedingungen in den sozialen Unternehmen einheitlich zu gestalten. Mit der Satzung des Kollektivvertrages werden rund 70.000 Beschäftigte erfasst.