Seit dem 15. Jahrhundert wurden in allen deutschen Territorien von den Landesherren und Obrigkeiten in schnell zunehmender Zahl Gesetze und einzelne Gebote erlassen, die im Lande für "gute Policey" sorgen und die rechte Ordnung des Gemeinwesens bewahren oder statuieren sollten. Die Masse der Policeyordnungen, Edikte und Mandate, die dabei ergingen, bezogen sich auf nahezu alle Bereiche der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft und des frühmodernen Staates. Das Max- Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte ist dabei, die große Vielfalt der Policeynormen durch ein nach Territorien gegliedertes Repertorium exemplarisch zu erschließen.Der zweite Band dokumentiert die legislative Tätigkeit eines der gesetzgebungsfreudigsten Territorien im alten Reich, des Kurfürstentums Brandenburg, mit dem sich im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts zahlreiche weitere Territorien im Westen und Norden des Reiches verbanden. Der Band verzeichnet die vor allem im 18. Jahrhundert im Zeichen des Merkantilismus zu einer enormen Masse anwachsenden Gesetze und Verordnungen des Kurfürstentums, das dann seit Friedrich Wilhelm I. in dem weiteren staatlichen Verband "Preußen" aufzugehen beginnt - ein Vorgang, der sich in einem allmählich breiter werdenden Strom einer gesamtpreußischen Gesetzgebung äußert. Neben den gesamtstaatlichen und partikular-brandenburgischen Gesetzen sind eine Reihe von Territorien besonders berücksichtigt, die im Laufe des 17. Jahrhunderts unter die Herrschaft der Kurfürsten von Brandenburg kamen und dann im preußischen Gesamtstaat aufgegangen sind: das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark im Westen sowie die beiden im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges säkularisierten Hochstifte Magdeburg und Halberstadt. Ein umfangreiches und detailliertes Sachregister eröffnet dem Benutzer den schnellen Zugang zur gesetzlichen Regelung bestimmter Lebens- und Sachbereiche und zur Entwicklung der Regelungsschwerpunkte.