Durch die Angliederung der bankenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften an das allgemeine Handelsbilanzrecht stellt sich erneut die grundlegende Frage, ob es neben den allgemeingültigen GoB auch bankenspezifische GoB gibt. Aus der bislang recht pragmatisch geführten Diskussion lassen sich nur einzelfallbezogene Aussagen über deren Existenz und Geltungsbereich ableiten.
Corinna von Au leistet eine umfassende ökonomische Analyse des Bankbilanzrechts, die allgemeingültige Aussagen über die Existenz und die handels- und steuerrechtliche Wirkungsweise von bankenspezifischen GoB ermöglicht. Die Autorin zeigt, dass es kein eigenständiges bankenspezifisches GoB-System gibt, da die Fundamentalprinzipien als allgemeingültig zu qualifizieren sind. Jedoch können sich gemäß dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für tatsächliche bankenspezifische bilanzielle Sachverhalte - unter Einhaltung enger verfassungsrechtlicher Restriktionen - bankenspezifische Folgeprinzipien herausbilden.
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Corinna von Au leistet eine umfassende ökonomische Analyse des Bankbilanzrechts, die allgemeingültige Aussagen über die Existenz und die handels- und steuerrechtliche Wirkungsweise von bankenspezifischen GoB ermöglicht. Die Autorin zeigt, dass es kein eigenständiges bankenspezifisches GoB-System gibt, da die Fundamentalprinzipien als allgemeingültig zu qualifizieren sind. Jedoch können sich gemäß dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für tatsächliche bankenspezifische bilanzielle Sachverhalte - unter Einhaltung enger verfassungsrechtlicher Restriktionen - bankenspezifische Folgeprinzipien herausbilden.
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