Die vorliegende Kriminalerzählung ist von etwas anderer als der gewohnten Art. Sie beschäftigt sich nicht mit zeitgenössischen Massenmördern und den modernsten forensischen Untersuchungsmethoden, sondern ist in einer Epoche angesiedelt, in der eine eigenständige Kriminalpolizei erst im Aufbau begriffen war und die Gerichtsmedizin ihre ersten vorsichtigen Schritte unternahm, was oft zu einem skurrilen Ringen um die Wahrheit in kuriosen Fällen wie dem vorliegenden führte. Am Heiligen Abend 1810 erhält ein Stadtgerichtsdirektor einer nicht unbedeutenden Stadt des Rheinbundes beim Frührapport die Meldung, dass ein Gardist erschlagen worden sei. Er leitet das "Informativverfahren" ein und wünscht sich angesichts des chaotischen Verfahrens sehnlichst eine Reform der Strafprozessordnung herbei, für die vielleicht der allgegenwärtige Napoleon sorgen kann.