Barrierefreie Infrastruktur wird angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung zunehmend wichtiger. Nationale und internationale Gesetze schreiben Barrierefreiheit vor, beziehen sich in ihren Richtlinien jedoch vorwiegend auf die Zugänglichkeit von Gebäuden und sonstiger Infrastruktur. Die Barrierefreiheit einer touristischen Destination besteht aber nicht ausschließlich aus der Zufahrmöglichkeit für behinderte Menschen, sondern beinhaltet auch die Aufenthaltsqualität und die Erlebbarkeit der Attraktionen in gleichem Ausmaß, in dem diese nicht behinderten Menschen möglich sind. Der Biosphärenpark Nockberge verfügt in Form der durch das Gebiet führenden Nockalmstraße über eine Erschließung, die die Befahrung mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln ermöglicht. Darüber hinaus können aber verschiedenste Hilfsmittel dabei helfen, Hindernisse zu überwinden oder beeinträchtigte Sinne auszugleichen. Barrierefreiheit in einem naturnahen Gebiet muss daher keineswegs bedeuten, alle Wege zu asphaltieren, was den Charakter der Natur einschränken würde. Vielmehr soll eine möglichst breite Nutzergruppe durch kreative Lösungen angesprochen werden.
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