Die typischen Probleme des Familienrechts: von der Ehe als Klassiker für die Klausur (z.B. Paragraph 1357 BGB; GbR; Gesamtschuldner; Gesamtgläubiger; Paragraphen 1365; 1369 BGB) zum ehelichen Güterrecht bis hin zur Scheidung. Gegenstand des Erbrechts sind die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die möglichen Verfügungen (Testament bzw. Erbvertrag) des Erblassers und was sie zum Inhalt haben (z.B. Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage), Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie neben Fragen der Rechtsstellung des Erben (z.B. im Verhältnis zum Erbschaftsbesitzer) auch das Pflichtteilsrecht und der Erbschein.
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