Zum WerkDas geltende Lebens- und Futtermittelrecht ist inzwischen überwiegend durch unmittelbar geltendes Unionsrecht bestimmt. Es wird aber weiterhin durch nationale Gesetze vervollständigt. Die beiden für sämtliche Bereiche des Lebensmittelrechts geltenden grundlegenden Regelungswerke sind die VO (EG) Nr. 178/2002 (sog. BasisVO) und das bundesdeutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dabei regelt die BasisVO das allgemeine Lebensmittelrecht und enthält dazu grundlegende Anforderungen an Lebensmittel aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Gefahrenabwehr. Dazu werden diverse zentrale Begriffe des Lebensmittelrechts definiert. Das LFGB bestimmt dagegen alle Produktionsstufen entlang der Food Value Chaine und gilt dabei für den Verkehr mit Lebensmitteln und mit Futtermitteln. Der Kommentar erläutert beide Regelungswerke und beleuchtet dabei deren systematischen Wechselbeziehungen.Der Kommentar ist als Erläuterungswerk für die lebensmittelrechtliche Praxis konzipiert. Wegen der EU-rechtlichen Vorgaben des Lebensmittelrechts berücksichtigt er insbesondere auch das Unionsrecht.Inhaltlich arbeitet das Werk alle grundlegenden Rechtsfragen des Rechts der Lebens- und Futtermittel, der Bedarfsgegenstände und der Kosmetika sowie des Vollzugs einschließlich der Strafbarkeit auf und bietet damit eine präzise und verlässliche Arbeitshilfe auf aktuellem Stand.Vorteile auf einen Blickauf die lebensmittelrechtliche Praxis zugeschnittene KommentierungFachautorinnen und Fachautoren aus allen wesentlichen Bereichen des Lebensmittelrechtsumfassende Auswertung der maßgeblichen RechtsprechungZur NeuauflageFür die 2. Auflage wird das Werk auf den Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur von Juli 2024 gebracht. Dabei werden insbesondere folgende Gesetzesänderungen berücksichtigt:diverse Änderungen der Basisverordnung einschließlich der Änderungen durch die Verordnung (EU) 2024/908,Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und anderer Gesetze,Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer VorschriftenZielgruppeFür Herstellung und Handel von Lebens- und Futtermitteln sowie Aufsichtsbehörde, Verbände, Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker, Rechtsanwaltschaft und Gerichte.