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Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Neben dem Individual-Arbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, existiert das kollektive Arbeits recht. Dieses wiederum dient dem Ausgleich der Interessen gegen sätze zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und Arbeitneh mer zu sam men schlüssen, wie beispielsweise Gewerkschaften und Betriebs räten, sowie der Schaffung allgemeiner, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gültiger Regelungen. Guido Matthey gibt einen einführenden Einblick in die Inhalte und Anwendungs bereiche des Kollektivarbeitsrechts, wobei dem…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Neben dem Individual-Arbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, existiert das kollektive Arbeits recht. Dieses wiederum dient dem Ausgleich der Interessen gegen sätze zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und Arbeitneh mer zu sam men schlüssen, wie beispielsweise Gewerkschaften und Betriebs räten, sowie der Schaffung allgemeiner, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gültiger Regelungen. Guido Matthey gibt einen einführenden Einblick in die Inhalte und Anwendungs bereiche des Kollektivarbeitsrechts, wobei dem Betriebsverfassungs recht besondere Bedeu tung beige messen wird. Hierbei gerät insbesondere der Betriebsrat hinsichtlich seiner Konsti tuierung, seiner Aufgaben sowie seiner Mitwirkung und Mitbe stimmung in den Mittelpunkt der Thematik. Neben praktischen Mus tern für die Betriebsparteien wird das Kollektivarbeitsrecht anhand zahlreicher Fallbeispiele anschaulich dargestellt. Dieses Praxishandbuch richtet sich an alle Unternehmer, Betriebsleiter und Mitarbeiter insbesondere in den Personal ab tei lungen , die mit dem Kollektiv arbeits recht befasst sind.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Dr. Guido Matthey, Fachanwalt für Arbeitsrecht.Juristisches Studium und Promotion an der Universität Bonn.Dr. Matthey ist seit 1999 Partner einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, in der er schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen insbesondere im Kollektivarbeitsrecht berät und vor Gericht vertritt. Er ist darüber hinaus als Dozent tätig.