Gastronomen, Händler und Lebensmittelhersteller sind dafür verantwortlich, dass in ihren Betrieben hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln besteht daher die gesetzliche Pflicht, für Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Im Jahre 2004 wurde das Lebensmittelrecht auf europäischer Ebene neu geregelt. Um Lebensmittelsicherheit zu garantieren und Gesundheitsgefahren zu vermeiden, muss ein Gastronomiebetrieb zum einen alle Anforderungen an die Basishygiene erfüllen und zum anderen eine anstandslose Herstellung gewährleisten. Darüber hinaus muss ein Betrieb auch über ein geeignetes betriebsinternes Kontrollsystem verfügen.