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Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Sachleistungsanspruch auf medizinische Leistungen gegen ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse darf diese Leistungen aber nicht selbst erbringen. Sie bedient sich hierfür approbierter Ärzten, die damit eine besondere Schlüsselstellung im Gesundheitssystem einnehmen. Die Ärzte werden freiberuflich und regelmäßig selbständig tätig. Die Krankenkassen schließen hierzu gem. § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V Verträge mit den Leistungserbringern, insbesondere also der Ärzteschaft.In der Art und Weise der vertraglichen Beziehung zu den Krankenkassen…mehr

Produktbeschreibung
Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Sachleistungsanspruch auf medizinische Leistungen gegen ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse darf diese Leistungen aber nicht selbst erbringen. Sie bedient sich hierfür approbierter Ärzten, die damit eine besondere Schlüsselstellung im Gesundheitssystem einnehmen. Die Ärzte werden freiberuflich und regelmäßig selbständig tätig. Die Krankenkassen schließen hierzu gem. § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V Verträge mit den Leistungserbringern, insbesondere also der Ärzteschaft.In der Art und Weise der vertraglichen Beziehung zu den Krankenkassen besteht für die ärztliche Versorgung eine Besonderheit im Vergleich zum sonstigen Leistungserbringerrecht: Ärzte werden mit ihrer Zulassung zur Versorgung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (Vertragsarzt) Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), § 95 Abs. 3 SGB V. Die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrerseits werden Vertragspartner der Krankenkassen, §§ 82 ff. SGBV. Nur ausnahmsweise bestehen unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten. Es handelt sich damit um ein Beziehungsviereck, in dessen Rahmen die Leistungserbringung und die Vergütung abgewickelt wird.Dieses Handbuch erläutert übersichtlich die Strukturen und Begriffe in diesem System und verschafft damit einen grundlegenden Überblick über das Rechtsgebiet des Vertragsarztrechts.Aus dem Inhalt:- Grundlagen des Sachleistungsprinzips,- Das Beziehungsviereck im Vertragsarztrecht,- Die Kassenärztlichen Vereinigungen,- Die Vertragsbeziehung zu den Krankenkassen,- Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung (Voraussetzungen, Ermächtigung, Bedarfsplanung, Pflichten des Vertragsarztes, Beendigung der Zulassung),- Vergütungsrecht (Honorarberichtigung, Wirtschaftlichkeitsprüfung).Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.
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Autorenporträt
Prof. Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist Mitherausgaber u.a. des beckOGK-SGG, des jurisPK-ERV und der Zeitschrift "Recht Digital". Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltsakademie, des Deutschen Anwaltsinstituts und mehrerer Justizakademien der Länder und Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Prof. Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.