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Vorwort
Die Tarifverhandlungen in der Tarifrunde 2002 im öffentlichen Dienst scheiterten zunächst. Nach einer Schlichtung konnten sich die Tarifvertragsparteien in mehrtägigen Tarifverhandlungen am 9. Januar 2003 doch noch ohne Streiks einigen. Das Tarifergebnis beinhaltet folgendes:
1. Im Monat März 2003 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 % der Vergütung (§ 26 BAT/BAT-O) einschließlich der Allgemeinen Zulage vom Dezember 2002, maximal 185,00 € im Tarifgebiet West bzw. 166,50 € im Tarifgebiet Ost gezahlt. Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50,00 € im Tarifgebiet West und 46,25 €…mehr

Produktbeschreibung
Vorwort

Die Tarifverhandlungen in der Tarifrunde 2002 im öffentlichen Dienst scheiterten zunächst. Nach einer Schlichtung konnten sich die Tarifvertragsparteien in mehrtägigen Tarifverhandlungen am 9. Januar 2003 doch noch ohne Streiks einigen. Das Tarifergebnis beinhaltet folgendes:

1. Im Monat März 2003 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 % der Vergütung (§ 26 BAT/BAT-O) einschließlich der Allgemeinen Zulage vom Dezember 2002, maximal 185,00 € im Tarifgebiet West bzw. 166,50 € im Tarifgebiet Ost gezahlt. Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50,00 € im Tarifgebiet West und 46,25 € im Tarifgebiet Ost wird im November 2004 gezahlt.
Ab 1. Januar 2003 werden die Einkommen der Arbeiterinnen und Angestellten der Vergütungsgruppen X bis IVa bzw. Kr. I bis Kr. XI BAT/BAT-O und ab 1. April 2003 die Einkommen der Vergütungsgruppen III bis I BAT/BAT-O um 2,4% erhöht. Vom 1. Januar bis 30. April 2004 werden für alle ArbeitnehmerInnen die Einkommen um weitere 1 % und ab 1. Mai 2004 um nochmals 1,0% angehoben.
Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte werden ebenfalls ab 1. Januar 2003 um 2,4 % und vom 1. Januar 2004 bis 30. April 2004 um 1,0 % und vom 1. Mai 2004 um weitere 1,0 % erhöht. Die Auszubildenden erhalten ebenfalls die Einmalzahlungen. Sie betragen maximal 65 € im März 2003 bzw. 30 € im November 2004.
Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2005.
2. Neben der Einkommenserhöhung wird im Tarifgebiet Ost der Bemessungssatz zur Angleichung an das Tarifniveau des Tarifgebiets West ab 1. Januar 2003 auf 91 % und ab dem 1. Januar 2004 auf 92,5 % erhöht. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass die Anpassung der Einkommen im Tarifgebiet Ost an das volle Westniveau für alle ArbeiterInnen und die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis Vb und Kr. I bis Kr. VIII bis zum 31. Dezember 2007 erfolgt. Für die übrigen Angestellten erfolgt die Anpassung bis zum 31. Dezember 2009. Die Laufzeit der tariflichen Regelung zur Höhe des Bemessungssatzes geht bis zum 31. Januar 2005. Weitere Anpassungsschritte werden in der Tarifrunde 2005 festgelegt.
3. Die tarifvertragliche Regelung zur Dauer der Übernahme Ausgebildeter in ein Arbeitsverhältnis für mindestens zwölf Monate wurde verlängert. Die Tarifvertragsparteien sind danach verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Auszubildende nach der Ausbildung für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber über Bedarf ausbildet. Die Regelung ist bis zum 31. Januar 2005 befristet.
4. Die Zuwendung bleibt bis zum 31. Januar 2005 eingefroren. Sie beträgt im Tarifgebiet West 83,79 % im Jahr 2003 und 82,14 % im Jahr 2004 der Urlaubsvergütung bzw. des Urlaubslohns. Im Tarifgebiet Ost beträgt sie 62,84 im Jahr 2003 und 61,61 % im Jahr 2004. Diese Prozentsätze gelten entsprechend für die Praktikantenentgelte und die Ausbildungsvergütungen für die Auszubildenden in der Krankenpflege und Geburtshilfe. Bei den anderen Auszubildenden beträgt die Zuwendung im Tarifgebiet West 84,87 % im Jahr 2003 und 83,20 % im Jahr 2004 der Urlaubsvergütung. Im Tarifgebiet Ost beträgt sie 63,66 % im Jahr und 62,46 % im Jahr 2004. Die Tarifverträge gelten bis zum 31. Januar 2005.
5. Die zum 31. Dezember 2003 auslaufende tarifliche Vorschrift über die soziale Arbeitszeitverteilung (§ 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung) wird bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
6. Ein freier Tag (§ 15b BAT/BAT-O) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gestrichen.
7. Der Termin für die Auszahlung des Einkommens kann ab Dezember 2003 jeweils im Dezember vom 15. des Monats auf den letzten Tag des Monats verlegt werden.
8. Bei einem Aufstieg in die nächste Lebensaltersstufe/Stufe der Grundvergütung in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004, wird der Differenzbetrag zwischen den Stufen für die Dauer eines Jahres nur zur Hälfte gezahlt. Nach dem 31. Dezember 2004 ergibt sich die Stufensteigerung wieder aus dem Tarifvertrag.
9. Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zahlen für je 1 % der Anpassung des Bemessungsatzes an das Westniveau einen Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung an die jeweils zuständige Zusatzversorgungseinrichtung von 0,2 % des Brutto-Entgelts, jedoch nicht mehr als den vom Arbeitgeber gezahlten Beitrag. Mit dem Erreichen eines Bemessungssatzes von 97 % bei der Angleichung der Einkommen Ost an das Westniveau beträgt der Arbeitnehmerbeitrag 2 %, wobei dieser nicht höher als der vom Arbeitgeber zu leistende Beitrag sein darf.
10. Die Traifvertragsparteien haben sich verpflichtet bis zum 31. Januar 2005 die Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes abzuschließen. Dazu wurde in der Tarifrunde 2002 eine Prozeßvereinbarung vereinbart. Die Regelungstatbestände, die in dem Neugestaltungsprozeß nicht abschließend einvernehmlich geklärt werden konnten, dürfen bis zur endgültigen Einigung nicht in die Tarifrunde 2005 einbezogen werden.

Darüber hinaus wurde für die Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktionen (Warnstreiks) eine Maßregelungsklausel vereinbart, die beinhaltet, dass die Arbeitgeber aus Anlaß gewerkschaftlicher Warnstreiks keine ArbeitnehmerInnen disziplinieren (z.B. durch Abmahnung, Entlassung oder ähnliches) dürfen.

Die sich aus dem Tarifergebnis ergebenden Änderungen der Tarifverträge sind in diesen Band eingearbeitet. Die Vergütungstarifverträge, die ab Januar 2003 die Einkommen regeln, sind abgedruckt.

Neu aufgenommen wurden die Tarifverträge über die zusätzliche Altersversorgung der ArbeitnehmerInnen des öffentlichen Dienstes vom 1. März 2002 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 12. März 2003, der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung im Bereich der Gemeinden vom 18. Februar 2003, der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe mit den aktuellen Entgelt-Tabellen und der Tarifvertrag zur sozialverträglichen Umgestaltung der Bundeswehr sowie der mit dem Land Berlin abgeschlossene Tarifvertrag zur Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes mit den Berliner Sondervereinbarungen vom 31. Juli 2003

Mit diesem Band liegt eine umfassende aktuelle Zusammenstellung der tarifvertraglichen Regelungen für die Angestellten und die Auszubildenden des Öffentlichen Dienstes für die Tarifgebiete West und Ost sowie für das Land Berlin vor.

Berlin, im Februar 2004