Dürfen Parkett und Holzfußböden in Deutschland auch ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vertrieben und eingebaut werden? Seit das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Parkett und Holzfußböden mit Wirkung zum 01.01.2011 in die Bauregelliste B aufgenommen hat, herrscht große Verunsicherung im Markt.Das vorliegende Gutachten untersucht die Voraussetzungen, unter denen Parkett und Holzfußböden in Deutschland verkauft und eingebaut werden dürfen. Der Anhang zum Gutachten enthält die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in englischer, französischer, polnischer und portugiesischer Sprache.