Georg Queri geriet mit dieser 1911 als Privatdruck erschienenen volkskundlichen Sammlung von erotischen Volksliedern wegen "Verbreitung unzüchtiger Schriften" (
184 Reichsstrafgesetzbuch) ins Visier der Polizeibehörden. Heute gilt sein sachkundiges und nicht unkritisches Werk als "ein wichtiger Meilenstein in der Literatur des Haberfeldtreibens".
Das Haberfeldtreiben war bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ein alter Volksbrauch im bayerischen Oberland, bei dem vermummte Banden in Selbstjustiz mit deftigen Liedern die sexuellen Praktiken und Verfehlungen der dörflichen Mitbewohner besangen, was aber zuletzt in Verlogenheit, Obszönität und Verbrechen entartete. Queri hat in jahrelangen Recherchen solche oft nur mündlich überlieferten Habererverse gesammelt und veröffentlichte sie erstmals zusammen mit erotischen Schnaderhüpferl, die in vorangegangenen Liedersammlungen immer unterschlagen wurden.
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184 Reichsstrafgesetzbuch) ins Visier der Polizeibehörden. Heute gilt sein sachkundiges und nicht unkritisches Werk als "ein wichtiger Meilenstein in der Literatur des Haberfeldtreibens".
Das Haberfeldtreiben war bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ein alter Volksbrauch im bayerischen Oberland, bei dem vermummte Banden in Selbstjustiz mit deftigen Liedern die sexuellen Praktiken und Verfehlungen der dörflichen Mitbewohner besangen, was aber zuletzt in Verlogenheit, Obszönität und Verbrechen entartete. Queri hat in jahrelangen Recherchen solche oft nur mündlich überlieferten Habererverse gesammelt und veröffentlichte sie erstmals zusammen mit erotischen Schnaderhüpferl, die in vorangegangenen Liedersammlungen immer unterschlagen wurden.
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