Der Bundesgesetzgeber hat das Bauplanungsrecht grundlegend reformiert. Nachdem 2011 die ersten Schritte zur Energiewende unternommen wurden, hat der Gesetzgeber nach langem Ringen nun das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts beschlossen. Die Neuauflage des Standardkommentars schafft unmittelbar nach Abschluss der BauGB-Reform Orientierung und Rechtssicherheit. Berücksichtigt werden insbesondere:
Reform 2013
Darstellungsmöglichkeit zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung gewerblicher Massentierhaltung
Änderungen zum Rückbau- und Entsiedlungsgebot - Stichwort "Schrottimmobilien"
Neuregelung des Erschließungsvertrages
neue Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten
Änderungen der BauNVO, etwa zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Solaranlagen oder flexiblere Regelung zum Maß der baulichen Nutzung, neue bundesrechtliche Definition des Vollgeschossbegriffs
Reform 2011
die neue Klimaschutzklausel
die erweiterten Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungen
die Sonderregelungen für die Windenergienutzung
die Erleichterungen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen
Mit zahlreichen Mustern, Gestaltungs- und Formulierungshinweisen unterstützt der Kommentar die Arbeit von Rechtsanwälten, Richtern, Notaren und Praktikern in Kommunen, Behörden und Wirtschaft.
Reform 2013
Darstellungsmöglichkeit zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung gewerblicher Massentierhaltung
Änderungen zum Rückbau- und Entsiedlungsgebot - Stichwort "Schrottimmobilien"
Neuregelung des Erschließungsvertrages
neue Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten
Änderungen der BauNVO, etwa zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Solaranlagen oder flexiblere Regelung zum Maß der baulichen Nutzung, neue bundesrechtliche Definition des Vollgeschossbegriffs
Reform 2011
die neue Klimaschutzklausel
die erweiterten Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungen
die Sonderregelungen für die Windenergienutzung
die Erleichterungen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen
Mit zahlreichen Mustern, Gestaltungs- und Formulierungshinweisen unterstützt der Kommentar die Arbeit von Rechtsanwälten, Richtern, Notaren und Praktikern in Kommunen, Behörden und Wirtschaft.