Wiener Baurecht kommentiert - aktuell mit der BO-Novelle 2020!
Vom Baugesetzbuch über die Bautechnikverordnung bis zum Kleingartengesetz und dem Kanalgesetz: Mit der Neuauflage des "Wiener Baurechts" haben Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Wiener Baurechts kommentiert und auf dem neuesten Stand zur Hand. Neben dem Baugesetzbuch sind ua enthalten: Bautechnikverordnung, Garagengesetz, Kleingartengesetz, Ölfeuerungsgesetz, Aufzugsgesetz und Kanalgesetz. Die umfassenden Anmerkungen nehmen vor allem zu solchen Themenbereichen Stellung, die immer wieder zu Auffassungsunterschieden führen - damit liegt ein unentbehrlicher, praxisnaher Arbeitsbehelf für alle mit der Materie Befassten vor.
Die 7. Auflage enthält neben aktueller Judikatur der Höchstgerichte und verschiedenen gesetzlichen Änderungen die Bauordnungsnovelle 2020. Gesondert ausgewiesen werden dabei Änderungen per 1. 2. 2021. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren (ab 1. 2. 2021)Ausweitung der SolarverpflichtungÄnderungen im Zusammenhang mit dem Ansuchen um eine AbbruchbewilligungFörderung der Elektromobilität
Wissen schützt vor unnötigen Kosten: Umgehen Sie die Stolpersteine im Wiener Baurecht!
Vom Baugesetzbuch über die Bautechnikverordnung bis zum Kleingartengesetz und dem Kanalgesetz: Mit der Neuauflage des "Wiener Baurechts" haben Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Wiener Baurechts kommentiert und auf dem neuesten Stand zur Hand. Neben dem Baugesetzbuch sind ua enthalten: Bautechnikverordnung, Garagengesetz, Kleingartengesetz, Ölfeuerungsgesetz, Aufzugsgesetz und Kanalgesetz. Die umfassenden Anmerkungen nehmen vor allem zu solchen Themenbereichen Stellung, die immer wieder zu Auffassungsunterschieden führen - damit liegt ein unentbehrlicher, praxisnaher Arbeitsbehelf für alle mit der Materie Befassten vor.
Die 7. Auflage enthält neben aktueller Judikatur der Höchstgerichte und verschiedenen gesetzlichen Änderungen die Bauordnungsnovelle 2020. Gesondert ausgewiesen werden dabei Änderungen per 1. 2. 2021. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren (ab 1. 2. 2021)Ausweitung der SolarverpflichtungÄnderungen im Zusammenhang mit dem Ansuchen um eine AbbruchbewilligungFörderung der Elektromobilität
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