Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und Bautechnik umfassend informiert sein, da beide Fachbereiche stark aufeinander angewiesen sind. Baumängel können häufig nur dann abschließend bewertet werden, wenn Juristen und Techniker ihr Fachwissen eng miteinander verknüpfen. Die baurechtliche und -technische Themensammlung bringt die jeweiligen Sichtweisen zusammen, indem gewerke- bzw. bauteilbezogen jeweils anhand vieler Beispiele heutige Kernprobleme des Bauens verständlich erläutert werden. Dazu werden zunächst häufig vorkommende und typische Fragen…mehr
Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und Bautechnik umfassend informiert sein, da beide Fachbereiche stark aufeinander angewiesen sind. Baumängel können häufig nur dann abschließend bewertet werden, wenn Juristen und Techniker ihr Fachwissen eng miteinander verknüpfen. Die baurechtliche und -technische Themensammlung bringt die jeweiligen Sichtweisen zusammen, indem gewerke- bzw. bauteilbezogen jeweils anhand vieler Beispiele heutige Kernprobleme des Bauens verständlich erläutert werden. Dazu werden zunächst häufig vorkommende und typische Fragen aufgeworfen, um anhand von Beispielen die wesentlichen technischen Grundlagen darzustellen, die jeweils rechtlich kommentiert werden.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autoreninfo: Herausgegeben und bearbeitet wird die Baurechtliche und -technische Themensammlung von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller und Prof. Dr. Antje Boldt. Die Autoren dieses Heftes 10 sind Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller und Rechtsanwalt Thomas Ziegler, beide als ausgewiesene Experten ihrer Fachgebiete in der Fachwelt bundesweit anerkannt.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Am Beispiel eines erweiterten Rohbaus in Massivbauweise werden für zwölf Bauproduktgruppen die Regelgrundlagen sowie Anwendungen für Planer, Bauschaffende und damit auch für Sachverständige praxisnah erläutert.Bis vor ca. 100 Jahren waren Bauprodukte durch Handwerker hergestellt worden, etwa Mauermörtel, Estriche, Mauersteine oder Fenster. Bis in die 1970er Jahre gab die VOB/C an, wie Gläser einzusetzen, Bauteile aus Holz oder Bekleidungen aus Natursteinen herzustellen waren.Mittlerweile werden Bauprodukte international gehandelt. Ob und wie sie verwendet dürfen, wird heute vor allem auf europäischer Ebene reguliert. So sind Bauwerke mehr ein Puzzle vorgefertigter Teile als ein handwerklich hergestelltes (Kunst-)Werk. Dies stellt die Bauausführenden vor ein großes Problem: Gesetzgebung und Rechtsprechung gelingt es nicht, den rasanten Veränderungen bei der Werkerstellung mit dem Ziel der Brauchbarkeit im erforderlichen Maße nachzukommen.Die Regulierung ist - entsprechend der Komplexität der Bauprodukte selbst - sowohl in ihren allgemeinen Regeln als auch in den Details für einzelne Bauprodukte unübersichtlich zersplittert und kaum mehr nachvollziehbar. Das war bereits unter Geltung des nationalen Bauprodukterechts so und hat sich durch die Europäisierung noch verstärkt. Zentral für die Akzeptanz der Regelungen war schon immer und ist heute umso mehr das Vertrauen der Bauschaffenden darin, dass die Regelungen sinnvoll und richtig sind. Gegenüber den europäischen Regelungswerken fehlt jedoch dieser Vertrauensvorschuss.Wo aber das Vertrauen fehlt, muss man sich intensiver mit den zugrunde liegenden Strukturen und Regeln befassen. Das neue Heft 10 bietet eine Hilfestellung beim Verständnis dieses kaum überschaubaren Gebiets. Es widmet sich allen brisanten Aspekten, insbesondere: den Abweichungen zwischen den europäischen Regeln zur Handelbarkeit und denen zur Erstellung brauchbarer Gebäude, den Pflichten von Planern zur Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten und -arten nach öffentlichem Recht, den Anforderungen an Bauschaffende im Werkvertragsrecht.
Aus dem Inhalt: Am Beispiel eines erweiterten Rohbaus in Massivbauweise werden für zwölf Bauproduktgruppen die Regelgrundlagen sowie Anwendungen für Planer, Bauschaffende und damit auch für Sachverständige praxisnah erläutert.Bis vor ca. 100 Jahren waren Bauprodukte durch Handwerker hergestellt worden, etwa Mauermörtel, Estriche, Mauersteine oder Fenster. Bis in die 1970er Jahre gab die VOB/C an, wie Gläser einzusetzen, Bauteile aus Holz oder Bekleidungen aus Natursteinen herzustellen waren.Mittlerweile werden Bauprodukte international gehandelt. Ob und wie sie verwendet dürfen, wird heute vor allem auf europäischer Ebene reguliert. So sind Bauwerke mehr ein Puzzle vorgefertigter Teile als ein handwerklich hergestelltes (Kunst-)Werk. Dies stellt die Bauausführenden vor ein großes Problem: Gesetzgebung und Rechtsprechung gelingt es nicht, den rasanten Veränderungen bei der Werkerstellung mit dem Ziel der Brauchbarkeit im erforderlichen Maße nachzukommen.Die Regulierung ist - entsprechend der Komplexität der Bauprodukte selbst - sowohl in ihren allgemeinen Regeln als auch in den Details für einzelne Bauprodukte unübersichtlich zersplittert und kaum mehr nachvollziehbar. Das war bereits unter Geltung des nationalen Bauprodukterechts so und hat sich durch die Europäisierung noch verstärkt. Zentral für die Akzeptanz der Regelungen war schon immer und ist heute umso mehr das Vertrauen der Bauschaffenden darin, dass die Regelungen sinnvoll und richtig sind. Gegenüber den europäischen Regelungswerken fehlt jedoch dieser Vertrauensvorschuss.Wo aber das Vertrauen fehlt, muss man sich intensiver mit den zugrunde liegenden Strukturen und Regeln befassen. Das neue Heft 10 bietet eine Hilfestellung beim Verständnis dieses kaum überschaubaren Gebiets. Es widmet sich allen brisanten Aspekten, insbesondere: den Abweichungen zwischen den europäischen Regeln zur Handelbarkeit und denen zur Erstellung brauchbarer Gebäude, den Pflichten von Planern zur Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten und -arten nach öffentlichem Recht, den Anforderungen an Bauschaffende im Werkvertragsrecht.
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