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Wenn jemand in Deutschland ein Haus bauen möchte, muss vorab eine Baugenehmigung erhalten. Dafür sind jedoch so genannte Bauantragspläne oder Genehmigungsplanungen notwendig. Diese sind selbst bei Bestandsgebäuden, die abgerissen oder baulich verändert werden sollen, notwendig. Um den Aufwand bei der Bearbeitung gering zu halten, dürfen nur diejenigen Personen, die eine Bauvorlageberechtigung haben, entsprechende Planungen anfertigen, unterzeichnen und bei den zuständigen Behörden einreichen. Sie sind dann auch öffentlich-rechtlich für den Inhalt der Genehmigungsplanungen verantwortlich.…mehr

Produktbeschreibung
Wenn jemand in Deutschland ein Haus bauen möchte, muss vorab eine Baugenehmigung erhalten. Dafür sind jedoch so genannte Bauantragspläne oder Genehmigungsplanungen notwendig. Diese sind selbst bei Bestandsgebäuden, die abgerissen oder baulich verändert werden sollen, notwendig. Um den Aufwand bei der Bearbeitung gering zu halten, dürfen nur diejenigen Personen, die eine Bauvorlageberechtigung haben, entsprechende Planungen anfertigen, unterzeichnen und bei den zuständigen Behörden einreichen. Sie sind dann auch öffentlich-rechtlich für den Inhalt der Genehmigungsplanungen verantwortlich. Generell wird die Bauvorlageberechtigung durch die Bauordnungen der Bundesländer geregelt, weshalb es zu Unterschieden je nach Land kommen kann.In diesem Buch wird die Bauvorlageberechtigung untersucht und die Frage warum ein staatlich geprüfter Techniker Bauvorlageberechtigt sein soll. Viele so gennannte Bautechniker umgehen die Pflicht in dem sie Planungsbüros gründen oder "bekannten" Architektum Stempel bieten. Es ist einfacher den jenen der das kann, auch die Bauvorlageberechtigung zu erteilen. Staatlich geprüfter Techniker kann das.