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Erscheint vorauss. Januar 2025
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Zum WerkBauzeitverzögerungen sind in der Baupraxis an der Tagesordnung. In der Regel sind sie mit hohen Kosten verbunden. So hat z. B. der Bauherr eventuell schon bindende Mietverträge vereinbart und setzt sich damit Schadensersatzansprüchen aus. Der Bauunternehmer hat oft Mehrkosten für den weiteren Vorhalt der Baustelleneinrichtung.In dem Werk wird gezeigt, wie sich die Beteiligten durch entsprechende Vertragsgestaltung absichern oder während des verzögerten Bauablaufs entsprechen reagieren können.Dabei werden die Störungen und die daraus resultierenden Ansprüche spiegelbildlich behandelt:…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkBauzeitverzögerungen sind in der Baupraxis an der Tagesordnung. In der Regel sind sie mit hohen Kosten verbunden. So hat z. B. der Bauherr eventuell schon bindende Mietverträge vereinbart und setzt sich damit Schadensersatzansprüchen aus. Der Bauunternehmer hat oft Mehrkosten für den weiteren Vorhalt der Baustelleneinrichtung.In dem Werk wird gezeigt, wie sich die Beteiligten durch entsprechende Vertragsgestaltung absichern oder während des verzögerten Bauablaufs entsprechen reagieren können.Dabei werden die Störungen und die daraus resultierenden Ansprüche spiegelbildlich behandelt: Zum einen wird die Situation aus der Sicht des Auftraggebers (Bauherr), zum anderen aus der Perspektive des Auftragnehmers (Bauunternehmer) dargestellt.InhaltAnspruchsgrundlagenStörungen, PflichtverletzungenÄnderungsanordnungenDokumentation der StörungenBehinderungsanzeigenVerjährungsfristenKausalitätsnachweisEinzelstörungen, BewertungNachträge zum gestörten AblaufSchadensersatzansprücheAnspruchshöhe des AuftragnehmersAnspruchshöhe des AuftragsgebersProzessualesVorteile auf einen BlickMuster zur optimalen VertragsgestaltungErläuterung des rechtssicheren Vorgehens bei BehinderungsanzeigenBewertung der Ansprüche bei verschiedenen VerzögerungsgründenZielgruppeFür Baujuristinnen und Baujuristen in Anwaltschaft, Justiz und Bauunternehmen sowie Baupraktikerinnen und Baupraktiker und Bausachverständige.