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Zur Ergänzungslieferung Mit der 34. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2024) konnten die umfangreichen Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24.7.2023 berücksichtigt werden. Die Kommentierungen folgender Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung wurden überarbeitet:Art. 1. BegriffArt. 2. NameArt. 5. Kreisangehörigkeit und KreisfreiheitArt. 5a. Eingliederung in den Landkreis; Große KreisstadtArt. 11. ÄnderungenArt. 12. Zuständige Behörde; Fortgeltung des OrtsrechtsArt. 15. Einwohnerinnen und Einwohner,…mehr

Produktbeschreibung
Zur Ergänzungslieferung Mit der 34. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2024) konnten die umfangreichen Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24.7.2023 berücksichtigt werden. Die Kommentierungen folgender Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung wurden überarbeitet:Art. 1. BegriffArt. 2. NameArt. 5. Kreisangehörigkeit und KreisfreiheitArt. 5a. Eingliederung in den Landkreis; Große KreisstadtArt. 11. ÄnderungenArt. 12. Zuständige Behörde; Fortgeltung des OrtsrechtsArt. 15. Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinne und BürgerArt. 16. EhrenbürgerwürdeArt. 17. Wahlrecht + Exkurs GemeindewahlrechtArt. 18. Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)Art. 18a. Bürgerbegehren und BürgerentscheidArt. 22. Verwaltungs- und Finanzhoheit + Exkurs über GemeindefinanzrechtArt. 45. Geschäftsordnung und Geschäftsgang der AusschüsseArt. 60a. Ortssprecherinnen und OrtssprecherArt. 61. Allgemeine HaushaltsgrundsätzeArt. 65 Erlaß der Haushaltssatz.Art. 71 KrediteArt. 72. Kreditähnliche Verpflichtungen, SicherheitenArt. 73. KassenkrediteArt. 74. Erwerb und Verwaltung von Vermögen, WertansätzeArt. 75. Veräußerung von VermögenArt. 76. Rücklagen, RückstellungenArt. 87. Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und BeteiligungenArt. 90. Organe des Kommunalunternehmens; PersonalArt. 91. Sonstige Vorschriften für KommunalunternehmenArt. 97 Pflicht zur Einrichtung interner MeldestellenArt. 110. RechtsaufsichtsbehördenArt. 114. Bestellung eines BeauftragtenArt. 120. RechtsverordnungenArt. 120a. Gemeindewirtschaftliche Erleichterungen aufgrund der Corona-PandemieArt. 120b. ÜbergangregelungenArt. 122. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterinnen und Richter, alle Kommunalbehörden und Verbände.