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Rechtzeitig zum Beginn der neuen Amtszeit bietet die Neuauflage des Basiskommentars zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz eine unerlässliche Arbeitshilfe für alle, die in der Praxis mit dem Gesetz befasst sind. Umfassend und dennoch komprimiert erläutert die Kommentierung die gesetzlichen Vorschriften. Die bis Herbst 2002 ergangene Rechtsprechung ist präzise und verständlich einbezogen.
Die hochaktuelle, vierte Auflage des Basiskommentars bietet sowohl allen Personalratsmitgliedern als auch sonstigen Interessierten eine zuverlässige Handlungshilfe. Sie ermöglicht es, die bestehenden
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Produktbeschreibung
Rechtzeitig zum Beginn der neuen Amtszeit bietet die Neuauflage des Basiskommentars zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz eine unerlässliche Arbeitshilfe für alle, die in der Praxis mit dem Gesetz befasst sind. Umfassend und dennoch komprimiert erläutert die Kommentierung die gesetzlichen Vorschriften. Die bis Herbst 2002 ergangene Rechtsprechung ist präzise und verständlich einbezogen.

Die hochaktuelle, vierte Auflage des Basiskommentars bietet sowohl allen Personalratsmitgliedern als auch sonstigen Interessierten eine zuverlässige Handlungshilfe. Sie ermöglicht es, die bestehenden Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Wesentliches Anliegen des Kommentars:
Eine praktische Handlungsanleitung für Personalräte im Sinne einer erfolgreichen Interessenvertretung, aber auch für die Personalabteilungen, um die im Gesetz vorgesehene Beteiligung ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu setzt sich der Kommentar gründlich mit den Vorschriften des Gesetzes auseinander. Bis Herbst 2002 ist die aktuelle Rechtsprechung präzise und verständlich in die Kommentierung einbezogen. Der Text der Wahlordnung ist abgedruckt. Dank des ausführlichen Stichwortverzeichnisses können sich auch Nichtjuristen schnell in der Materie orientieren und den Kommentar als Nachschlagewerk nutzen.
Autorenporträt
Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt in Würzburg, bis 1998 Leiter des Rechtsreferats der ÖTV Bezirksverwaltung Bayern.
Norbert Warga, Dipl.-Soz.Päd., Datenschutzbeauftragter der Diensleistungsgewerkschaft ver.di.
Peter Schmitt-Moritz, Dipl.-Verw.wirt (FH), Gewerkschaftssekretär, ver.di-Bezirk Mittelfranken.