Zur Bewältigung aller Aufgaben im Bereich der Personalleitung ist ein gutes Nachschlagewerk unentbehrlich. Neue Gedanken in Kombination mit einer langjährigen Erfahrung im Bereich des Personalvertretungsrechts zeichnen den Autor der Neuerscheinung Bayerisches Personalvertretungsgesetz - Kommentar aus.
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz dient mit seinen Beteiligungsrechten dem Klima in den Dienststellen des Landes. Gerade auch nach den jüngsten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen weist Reich nicht nur auf die Grenzen der Beteiligung, sondern auch auf die Vorzüge des Gesetzes hin.
Mit diesem Buch werden die aus der Praxis entstandenen Gedanken zum Personalvertretungsrecht einer breiteren Öffentlichkeit dargestellt. Dabei räumt Reich mit allen möglichen Fehlurteilen auf, welche teilweise in der Literatur weit verbreitet sind und macht auch nicht vor der Rechtsprechung halt. In gut verständlicher Form werden auch die Gesetzesstellen erläutert, die häufig als "Fehler des Gesetzgebers" bezeichnet werden.
Der Kommentar wendet sich in gleichem Maße an die Mitglieder der Personalvertretungen wie an die Personalsachbearbeiter in den Dienststellen. Er macht den Versuch, alle bekannten Schnörkel zu vermeiden, zur Sache zu kommen und einen Ausgleich vorzuschlagen. Er sollte außerdem den von der Beteiligung betroffenen Beschäftigten eine nähere Information und vielleicht auch eine Hilfe geben.
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz dient mit seinen Beteiligungsrechten dem Klima in den Dienststellen des Landes. Gerade auch nach den jüngsten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen weist Reich nicht nur auf die Grenzen der Beteiligung, sondern auch auf die Vorzüge des Gesetzes hin.
Mit diesem Buch werden die aus der Praxis entstandenen Gedanken zum Personalvertretungsrecht einer breiteren Öffentlichkeit dargestellt. Dabei räumt Reich mit allen möglichen Fehlurteilen auf, welche teilweise in der Literatur weit verbreitet sind und macht auch nicht vor der Rechtsprechung halt. In gut verständlicher Form werden auch die Gesetzesstellen erläutert, die häufig als "Fehler des Gesetzgebers" bezeichnet werden.
Der Kommentar wendet sich in gleichem Maße an die Mitglieder der Personalvertretungen wie an die Personalsachbearbeiter in den Dienststellen. Er macht den Versuch, alle bekannten Schnörkel zu vermeiden, zur Sache zu kommen und einen Ausgleich vorzuschlagen. Er sollte außerdem den von der Beteiligung betroffenen Beschäftigten eine nähere Information und vielleicht auch eine Hilfe geben.