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Das Stiftungsrecht in Bayern wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes vom 22. Juli 2008 erneut tiefgreifend geändert. Das Stiftungsgesetz wurde am 26. September 2008 mit neuer Artikelfolge neu bekannt gemacht; die Änderungen traten zum 1. August 2008 in Kraft. Das neu gefasste Stiftungsgesetz (BayStG) von 2008, das nur noch 29 statt bisher 43 Artikel umfasst, berücksichtigt nunmehr umfassend das 2002 vom Bundesgesetzgeber neu geregelte Stiftungszivilrecht.
Die Neuauflage dieses Standardkommentars zum Bayerischen Stiftungsgesetz erfasst alle Rechtsänderungen und
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Produktbeschreibung
Das Stiftungsrecht in Bayern wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes vom 22. Juli 2008 erneut tiefgreifend geändert. Das Stiftungsgesetz wurde am 26. September 2008 mit neuer Artikelfolge neu bekannt gemacht; die Änderungen traten zum 1. August 2008 in Kraft. Das neu gefasste Stiftungsgesetz (BayStG) von 2008, das nur noch 29 statt bisher 43 Artikel umfasst, berücksichtigt nunmehr umfassend das 2002 vom Bundesgesetzgeber neu geregelte Stiftungszivilrecht.

Die Neuauflage dieses Standardkommentars zum Bayerischen Stiftungsgesetz erfasst alle Rechtsänderungen und die jüngsten Rechtsentwicklungen in der Rechtsprechung.

Die Gesetzesänderung dient vor allem der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Hervorzuheben sind der Verzicht auf die Bekanntmachung der Anerkennung einer Stiftung sowie der Umwandlung und Aufhebung von Stiftungen im Staatsanzeiger, der Verzicht auf das erst 2001 eingeführte präventive Aufsichtsinstrument des Anzeigevorbehalts und die deutliche Reduzierung der Zahl der genehmigungs- bzw. bisher anzeigepflichtigen Rechtsgeschäfte. Ebenfalls berücksichtigt sind die auch der Entlastung der Stiftungsaufsicht dienenden Änderungen bei der Prüfung der Jahresrechnungen sowie die begriffliche Klarstellung der Stiftungen des öffentlichen Rechts, die neue Definition der kirchlichen Stiftungen und der fast vollständige Verzicht auf die Regelung der Reichnisse im Stiftungsgesetz.

Die umfassenden Kommentierungen der einzelnen Artikel mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen unterstützen die Verwaltungspraxis öffentlicher, privater, kommunaler und kirchlicher Stiftungen. Ein geschichtlicher Überblick über das Stiftungsrecht führt in die Rechtsmaterie ein.

Im Anhang sind neben der Ausführungsverordnung (AVBayStG) wichtige einschlägige Vorschriften, insbesondere zu kirchlichen Stiftungen, abgedruckt. Muster eines Stiftungsgeschäfts und einer Stiftungssatzung runden das Werk ab.

Mit der Neuauflage des "Voll/Störle" steht den mit Stiftungsrecht befassten Stellen, vor allem den Stiftungsverwaltungen, den Kirchen, den Kommunen, den Aufsichtsbehörden, den Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten, wieder das kompetente Nachschlagewerk zum Bayerischen Stiftungsgesetz zur Verfügung.