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Ab Mai 2018 schafft in ganz Europa die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbare Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Doch bleibt es nicht bei der europäischen Vorgabe. Die DSGVO gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, besondere Bereiche, Verarbeitungssituationen oder den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten spezifischer auszugestalten.Von diesen "Öffnungsklauseln" der DSGVO will der deutsche Gesetzgeber durch das neue BDSG Gebrauch machen, das zusammen mit der DSGVO ab Mai 2018 anwendbar sein soll.Dieser Praxiskommentar richtet sich an…mehr

Produktbeschreibung
Ab Mai 2018 schafft in ganz Europa die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbare Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Doch bleibt es nicht bei der europäischen Vorgabe. Die DSGVO gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, besondere Bereiche, Verarbeitungssituationen oder den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten spezifischer auszugestalten.Von diesen "Öffnungsklauseln" der DSGVO will der deutsche Gesetzgeber durch das neue BDSG Gebrauch machen, das zusammen mit der DSGVO ab Mai 2018 anwendbar sein soll.Dieser Praxiskommentar richtet sich an nichtöffentliche Stellen, insbesondere Unternehmen und privatwirtschaftlich organisierte Einheiten sowie dort tätige Datenschutzverantwortliche. Er bietet einen Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des neuen BDSG. Hierzu gehören insbesondere: räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich, Videoüberwachung, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Vorgaben zur (Be-)Stellung des Datenschutzbeauftragten, Beschäftigten-Datenschutz und Beschränkungen der Betroffenenrechte. Die Kommentierung orientiert sich an der Praxis und den Anforderungen von Wirtschaft und Industrie.
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Autorenporträt
Dr. Carlo Piltz ist Rechtsanwalt bei Reusch Rechtsanwälte in Berlin. Er berät Mandanten insbesondere zu Fragen des nationalen und internationalen Datenschutzrechts und zu rechtlichen Fragen im Rahmen der Digitalisierung. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Datenschutzrecht und auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Für das hier kommentierte Gesetz war Carlo Piltz als Sachverständiger im Innenausschuss des Deutschen Bundestages tätig.