Ob und auf welcher rechtlichen Grundlage Beamte, die auf Veranlassung von Gebietskörperschaften in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft gewählt oder entsandt wurden, den Weisungen ihrer Behörde unterliegen, ist seit langem strittig. Vor dem Hintergrund der Public-Private-Partnership Diskussion und der Privatisierung öffentlicher Aufgaben besitzt die Streitfrage jedoch enorme praktische Bedeutung. Durch einer Untersuchung des Aktienrechts-, des Aktienkonzernrechts, des Beamtenrechts und der allgemeinen öffentlich-rechtlichen Vorgaben sucht die Arbeit nach einer Lösung. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob das anerkannte Verwaltungsprivatrecht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zu einem Verwaltungsgesellschaftsrecht fortentwickelt werden kann.