Der Verfasserin kommt es darauf an, das Beamtenrecht in seiner historischen Entwicklung aufzuzeigen und die Zusammenhänge mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu betonen. Gerade das Ernennungsrecht eignet sich dazu, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zu veranschaulichen. Verwaltungswissenschaftliche Bezüge werden dagegen aus Platzgründen nur angedeutet.
DasLehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Fachhochschulen und Hochschulen für öffentliche Verwaltung, an deren Lernzielen sie sich orientiert. Sie kann darüber hinaus aber auch Jurastudenten, Referendaren und Verwaltungspraktikern von Nutzen sein.
DasLehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Fachhochschulen und Hochschulen für öffentliche Verwaltung, an deren Lernzielen sie sich orientiert. Sie kann darüber hinaus aber auch Jurastudenten, Referendaren und Verwaltungspraktikern von Nutzen sein.