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Der Kommentar Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist für den Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe.Bei der Erläuterung der einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes orientieren sich die Verfasser dabei vor allem auch an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern.Der Titel beinhaltet eine Einführung mit der Historie, der Gesetzesentstehung und dem Inhalt des Beamtenstatusgesetzes. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter…mehr

Produktbeschreibung
Der Kommentar Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist für den Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe.Bei der Erläuterung der einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes orientieren sich die Verfasser dabei vor allem auch an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern.Der Titel beinhaltet eine Einführung mit der Historie, der Gesetzesentstehung und dem Inhalt des Beamtenstatusgesetzes. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten. Im Anhang sind die Texte der ergänzenden Rechtsvorschriften abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht es dem Benutzer, sich den Inhalt des Werkes zu erschließen.Die Kommentierung erleichtert damit den praktischen Aufgabenvollzug, denn es müssen immer zwei Gesetze parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz. Der Kommentar wendet sich an alle mit der Materie befassten Personen, insbesondere an Mitarbeitende in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Auszubildende und Studierende.Renate Zentgraf lehrt an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Abteilung Mühlheim; dort war ebenfalls Karin Metzler-Müller bis zu ihrer Emeritierung Ende Februar 2020 tätig. Reinhard Rieger leitete beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im zentralen Personalamt bis September 2019 die Abteilung Dienst- und Tarifrecht, nebenamtlich lehrt er an der Hochschule für angewandte Wissenschaften öffentliches Dienstrecht. Erich Seeck war (bis zum Eintritt in den Ruhestand Ende Mai 2010) Leiter des Dienstrechtsreferats im Innenministerium, seit dem 1.1.2010 im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Reinhard Rieger und Erich Seeck begleiteten als zuständige Referatsleiter das Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld und im parlamentarischen Verfahren."Die Ausführungen zum BeamtStG übertreffen im Hinblick auf die Breite und die Tiefe der Überlegungen das, was die meisten gebundenen Kommentare zu diesem Gesetz bieten."(Zeitschrift für Beamtenrecht, Heft 12/2015)"Das Werk ist mit seiner leicht verständlichen Sprache und seinen hervorragend didaktisch aufbereiteten Ausführungen eine wichtige Grundlage für die Arbeit in Behörden, Gerichten und in der Lehre. Der Kommentar sollte in keiner Bibliothek fehlen, in welcher sich die Nutzer über die Materie des Beamtenstatusgesetzes informieren wollen."(Dr. Maximilian Baßlsperger, Zeitschrift für Beamtenrecht, Ausgabe 05/2018)"Der Kommentar Beamtenstatusgesetzt (BeamtStG) bietet in einer klaren verständlichen Sprache und mit methodisch gut aufbereiteten Ausführungen eine Grundlage für die Arbeit in kommunalen Behörden, Ämterns sowie Gerichten."(Komba Rundschau, Ausgabe 01/2022)"Der Kommentar ist für Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten."(Niedersächsiche Rundschau, Ausgabe Nr. 3/2017)"Darüber hinaus hat mich die Kommentierung dieses Gesetzes aufgrund des handgerechten Umfangs von Beginn an neugierig gemacht und mir bereits beim ersten Durchblättern den Eindruck vermittelt, dass die Autoren den Lesern viel Wissenswertes auf interessante Art und Weise auf den Weg geben möchten. [...] Schließlich bleibt festzuhalten, dass die vertiefte Durchsicht des Werkes meinen ersten Eindruck bestätigt hat.Durch das Buch konnte ich meine bisherigen Kenntnisse insbesondere zum Hessischen Landesbeamtenrecht erweitern, sodass ich es mit Freude als Nachschlagewerk in meinen dienstlichen 'Handapparat' aufgenommen habe."(Regierungsrätin Nicole Weber, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 19/2017)