Die Neuauflage
dieses vielfach bewährten Standard-Kommentars zum Handels- und zum Steuerbilanzrecht bringt eine umfassende Aktualisierung aller Vorschriften. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung von Konzernabschlüssen wurde die Darstellung der Konzernrechnungslegungsvorschriften durch eine vertiefte Darstellung der IAS-Abweichungen, durch die erstmalige Kommentierung der DRSC-Standards sowie durch die Berücksichtigung der neuen IdW-Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards weiter ausgebaut. Aufgenommen wurden alle Gesetzesänderungen im Bereich des Bilanzrechts und des Steuerrechts, insbesondere:
Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz (Kap-CoRiLiG)
Euro-Bilanzgesetz (EuroBilG)
Altfahrzeuggesetz (AltfahrzeugG)
Unternehmenssteuerreformgesetze 1999 bis 2000 (UntStRefG)
Die 5. Auflage dieses vielfach bewährten Standard-Kommentars zum Handels- und zum Steuerbilanzrecht bringt eine umfassende Aktualisierung aller Vorschriften. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung von Konzernabschlüssen wurde die Darstellung der Konzernrechnungslegungsvorschriften durch eine vertiefte Darstellung der IAS-Abweichungen, durch die erstmalige Kommentierung der DRSC-Standards sowie durch die Berücksichtigung der neuen IdW-Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards weiter ausgebaut. Berücksichtigt sind auch die Gesetzesänderungen im Bereich des Bilanzrechts und des Steuerrechts, insbesondere:
Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG)
Euro-Bilanzgesetz (EuroBilG)
Altfahrzeuggesetz (AltfahrzeugG)
Unternehmenssteuerreformgesetze 1999 bis 2000 (UntStRefG)
Im Konzernbilanzrecht sind aufgrund der "kleinen Reform"
folgende Änderungen eingearbeitet:
die Pflicht zur Teilkonzernrechnungslegung für börsennotierte Gesellschaften (§ 290 HGB)
die Einführung eines Konzerneigenkapitalspiegels für kapitalmarktorientierte Unternehmen (§ 297 HGB)
die Vorgabe eines verbindlichen Stichtags für den Konzernabschluß (§ 299 HGB)
die Aufhebung der Anschaffungskostenrestriktion bei der Kapitalkonsolidierung (§ 301 HGB)
die Streichung der Erleichterungen bei der Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB) und
das Verbot einer Übernahme steuerlich motivierter Wertansätze aus dem Einzel- in den Konzernabschluß (§ 308 HGB).
' (...) Hervorzuheben ist noch, dass dem Benutzer des Kommentars der Zugang zu den für ihn relevanten Einzelinformationen durch ein tief gegliedertes Stichwortverzeichnis sehr erleichtert wird. Der Kauf des Werkes, das angesichts seines Umfangs und seines gediegenen Inhalts seinen Preis wert ist, kann daher ohne Einschränkung empfohlen werden.'
Horst Vogelsang, Präsident der Bundesfinanzakademie a.D., in: Bilanzbuchhalter und Controller, 01/2004, zur 5. Auflage
'Der Beck´sche Bilanz-Kommentar ist den deutschen Kollegen ähnlich ans Herz gewachsen wie den 'juristischen Bilanzlesern' hier zu Lande der Straube Band II, ja er geht in der Ausführlichkeit seiner Darstellung noch weit über diesen hinaus, ohne jedoch bereits so auszuufern, dass er mehrere Teilbände benötigen würde.'
Franz Philipp Sutter, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 12/ 2003, zur 5. Auflage
dieses vielfach bewährten Standard-Kommentars zum Handels- und zum Steuerbilanzrecht bringt eine umfassende Aktualisierung aller Vorschriften. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung von Konzernabschlüssen wurde die Darstellung der Konzernrechnungslegungsvorschriften durch eine vertiefte Darstellung der IAS-Abweichungen, durch die erstmalige Kommentierung der DRSC-Standards sowie durch die Berücksichtigung der neuen IdW-Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards weiter ausgebaut. Aufgenommen wurden alle Gesetzesänderungen im Bereich des Bilanzrechts und des Steuerrechts, insbesondere:
Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz (Kap-CoRiLiG)
Euro-Bilanzgesetz (EuroBilG)
Altfahrzeuggesetz (AltfahrzeugG)
Unternehmenssteuerreformgesetze 1999 bis 2000 (UntStRefG)
Die 5. Auflage dieses vielfach bewährten Standard-Kommentars zum Handels- und zum Steuerbilanzrecht bringt eine umfassende Aktualisierung aller Vorschriften. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung von Konzernabschlüssen wurde die Darstellung der Konzernrechnungslegungsvorschriften durch eine vertiefte Darstellung der IAS-Abweichungen, durch die erstmalige Kommentierung der DRSC-Standards sowie durch die Berücksichtigung der neuen IdW-Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards weiter ausgebaut. Berücksichtigt sind auch die Gesetzesänderungen im Bereich des Bilanzrechts und des Steuerrechts, insbesondere:
Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG)
Euro-Bilanzgesetz (EuroBilG)
Altfahrzeuggesetz (AltfahrzeugG)
Unternehmenssteuerreformgesetze 1999 bis 2000 (UntStRefG)
Im Konzernbilanzrecht sind aufgrund der "kleinen Reform"
folgende Änderungen eingearbeitet:
die Pflicht zur Teilkonzernrechnungslegung für börsennotierte Gesellschaften (§ 290 HGB)
die Einführung eines Konzerneigenkapitalspiegels für kapitalmarktorientierte Unternehmen (§ 297 HGB)
die Vorgabe eines verbindlichen Stichtags für den Konzernabschluß (§ 299 HGB)
die Aufhebung der Anschaffungskostenrestriktion bei der Kapitalkonsolidierung (§ 301 HGB)
die Streichung der Erleichterungen bei der Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB) und
das Verbot einer Übernahme steuerlich motivierter Wertansätze aus dem Einzel- in den Konzernabschluß (§ 308 HGB).
' (...) Hervorzuheben ist noch, dass dem Benutzer des Kommentars der Zugang zu den für ihn relevanten Einzelinformationen durch ein tief gegliedertes Stichwortverzeichnis sehr erleichtert wird. Der Kauf des Werkes, das angesichts seines Umfangs und seines gediegenen Inhalts seinen Preis wert ist, kann daher ohne Einschränkung empfohlen werden.'
Horst Vogelsang, Präsident der Bundesfinanzakademie a.D., in: Bilanzbuchhalter und Controller, 01/2004, zur 5. Auflage
'Der Beck´sche Bilanz-Kommentar ist den deutschen Kollegen ähnlich ans Herz gewachsen wie den 'juristischen Bilanzlesern' hier zu Lande der Straube Band II, ja er geht in der Ausführlichkeit seiner Darstellung noch weit über diesen hinaus, ohne jedoch bereits so auszuufern, dass er mehrere Teilbände benötigen würde.'
Franz Philipp Sutter, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 12/ 2003, zur 5. Auflage