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Vor etwa zehn Jahren wurde in der Bundesrepublik Deutschland damit begonnen, den Bereich der Weiterbildung zu einem eigenständigen Teilsektor des öffentlich institutionalisierten Bildungswesens umzubauen_ Die Bildungskommission des Deut schen Bildungsrates hatte 1970 in ihrem Strukturplan für das Bildungswesen erst mals gefordert, "die institutionalisierte Weiterbildung als einen ergänzenden nach schulischen, umfassenden Bildungsbereich einzurichten" _ Dementsprechend wurde im Bildungsgesamtplan der Bund-Länderkommission für Bildungsplanung der "Auf und Ausbau eines Weiterbildungssystems zu…mehr

Produktbeschreibung
Vor etwa zehn Jahren wurde in der Bundesrepublik Deutschland damit begonnen, den Bereich der Weiterbildung zu einem eigenständigen Teilsektor des öffentlich institutionalisierten Bildungswesens umzubauen_ Die Bildungskommission des Deut schen Bildungsrates hatte 1970 in ihrem Strukturplan für das Bildungswesen erst mals gefordert, "die institutionalisierte Weiterbildung als einen ergänzenden nach schulischen, umfassenden Bildungsbereich einzurichten" _ Dementsprechend wurde im Bildungsgesamtplan der Bund-Länderkommission für Bildungsplanung der "Auf und Ausbau eines Weiterbildungssystems zu einem Hauptbereich des Bildungswesens als öffentliche Aufgabe" als eines der Ziele langfristiger bildungspolitischer Entwick lung festgeschrieben. Konsequenterweise sind in den siebziger Jahren in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Ländergesetze zur Strukturierung, Dimensionierung und Finanzierung öffentlich und privat veranstalteter Weiterbildung erlassen worden. Das erklärte Ziel all dieser Weiterbildungsgesetze der Länder war und ist die Sicherung eines glei chermaßen breitgefächerten wie flächendeckenden und bedarfsgerechten Bildungsan gebotes, das zum einen den manifesten Bedarf der Bevölkerung an Weiterbildung abdeckt, zum anderen aber auch Bevölkerungsgruppen, die bislang der Weiterbil dung ferngeblieben sind, für diese erschließt. Ähnlich wie in anderen Bundesländern hat das nordrhein-westfälische Weiter bildungsgesetz von 1974, mehr noch die Verordnung über die Rahmenrichtlinien für die Aufstellung kommunaler Weiterbildungsentwicklungspläne Planungs- und Organisationsvoraussetzungen des "Vierten Bildungsbereiches" entscheidend ver ändert. Nunmehr ist auch Weiterbildung strukturell und finanziell in den Rahmen den öffentlichen, institutionalisierten Bildungswesens eingebunden; Weiterbildung ist, zumindest was die planerische und organisatorische Vorsorge für spezielle Bi! dungsangebote betrifft, öffentliche Verpflichtung geworden. Dabei unterscheidet sich der vierte Teilbereich des Bildungssystems deutlich von den drei anderen Stufen.