Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Einlagengeschäft ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken und in vielen Belangen Teil unseres Lebens. Aktuelle Entwicklungen machen es so bedeutsam wie noch nie. Ziel dieser Arbeit ist, zu erörtern, welchen Nutzen das Einlagengeschäft für die Kreditinstitute und ihre Kunden hat, wie wichtig es ist und wie es sich in der Zukunft entwickeln wird. Nacheinander wird dies erst aus der Perspektive der Kunden, dann aus der Perspektive der Kreditinstitute geschehen. Es gibt einen klaren Trend bei den Volumen der Einlagen von Privatpersonen bei Kreditinstituten: steigend. Die Einlagen der Deutschen wachsen von Jahr zu Jahr und unterstreichen so die Relevanz des Einlagengeschäfts. Während das Volumen der Spareinlagen jedes Jahr annähernd konstant bleiben das der Termineinlagen etwas an Höhe verlieren, ist das Wachstum bei den Sichteinlagen stark ausgeprägt. Während sie Ende des Jahres 2000 bei 259,4 Milliarden Euro waren, sind sie Ende 2017 bei 1287,7 Milliarden Euro angelangt. Über die gesamte Zeit lässt sich ein monoton positives Wachstum erkennen. Das Einlagengeschäft nach Kreditwesengesetz ist die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden. Wer das Einlagengeschäft betreibt, ist nach dem Kreditwesengesetz ein Kreditinstitut. Es ist eines der Kerngeschäfte der Banken. Es wird auch Passivgeschäft genannt, da es sich auf der Passivseite der Bilanz wiederfindet. Einlagen werden auch als Depositen bezeichnet. Die Einlagen werden in Sicht-, Termin- und Spareinlagen unterteilt. Sichteinlagen sind täglich fällige Einlagen, wie beispielsweise ein Girokonto oder ein Tagesgeldkonto, sie dienen meist vorrangig dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Termineinlagen sind auf eine feste Laufzeit (Festgeld) oder eine feste Kündigungsfrist (Kündigungsgeld) vereinbart. Spareinlagen müssen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen, unbefristet sein und durch eine Sparurkunde gekennzeichnet sein. Sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt.
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