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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 14, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Soziale Rechte, also insbesondere das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Wohnung, leiden von je her und immer noch unter einer verbreiteten Geringschätzung der Juristen derart beschrieb Helmut Simon, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, die Situation sozialer (Grund-)Rechte Anfang der 90er Jahre.Heute stellt sich das Problem grundrechtlich verankerter sozialer Gewährleistungen nicht nur in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 14, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Soziale Rechte, also insbesondere das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Wohnung, leiden von je her und immer noch unter einer verbreiteten Geringschätzung der Juristen derart beschrieb Helmut Simon, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, die Situation sozialer (Grund-)Rechte Anfang der 90er Jahre.Heute stellt sich das Problem grundrechtlich verankerter sozialer Gewährleistungen nicht nur in nationalen Rechtsordnungen, sondern aufgrund des immer weiter fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses auch auf der Ebene der Europäischen Union. Inwieweit die Einschätzung Simons auch heute noch gilt, welche Ursachen bzw. Besonderheiten sozialer Grundrechte zu einer derartigen Geringschätzung führ(t)en und inwieweit sich auf Ebene der Europäischen Union gleichartige Problemstellungen finden, sind einige der in dieser Arbeit zu klärenden Fragen.Zunächst wird dabei neben dem historischen Ursprung geklärt, welche Gewährleistungen vom Begriff sozialer Grundrechte umfasst werden. Sodann wird festgestellt, ob derartige soziale Grundrechte im deutschen Grundgesetz sowie im Recht der Europäischen Union zu finden und welche Verbürgungen ihnen zu entnehmen sind. Daran schließt sich die Frage nach den Berechtigten an, also den Grundrechtsträgern, sowie den Verpflichteten, den Grundrechtsadressaten. Anschließend wird untersucht, wie die sozialen Grundrechte in den Rechtsordnungen geschützt und somit zur verbindlichen Rechtsquelle werden, bevor ein Fazit gezogen wird.
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