Bedingungslose Kapitulation bedeutet, dass die Verliererpartei der Siegerpartei das Recht einräumt, alle politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten im Verliererstaat zu regeln. Die Forderung nach bedingungsloser Kapitulation wirkt im Allgemeinen kriegsverlängernd, weil sie Verhandlungen über einen vorzeitigen Waffenstillstand ausschließt, dessen Bedingungen der Haager Landkriegsordnung nach von beiden Seiten als Kompromiss akzeptiert werden. Und normalerweise (in diesen historisch seltenen Momenten) wird eine Kriegspartei nur dann einer bedingungslosen Kapitulation zustimmen, wenn sie überhaupt nicht mehr in der Lage ist, den Krieg fortzuführen (beziehungsweise die Nachteile daraus sonst überwältigend wären). Eine ältere Formulierung für diese Situation lautete: sich auf Gnade oder Ungnade ergeben.